Die Soziale Liste schreibt: » Das größte Windrad in NRW soll in Bochum-Gerthe an der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel entstehen. Ein Anwohner klagte erfolgreich gegen die 150 Meter hohe Windkraftanlage und erzielte einen Baustopp. Grund sei ein zu geringer Abstand der Anlage zu der vorhandenen Wohnbebauung, hierdurch würden die Anwohner einer optisch bedrückenden bzw. bedrängenden Wirkung ausgesetzt, so die Begründung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, dass die erteilte Genehmigung somit als unwirksam ansah. Doch die Stadt Bochum will das Windrad mit aller Macht und versucht mit einem Bebauungsplan, was nicht passend ist, passend zu machen.
Mit diesem Bebauungsplan soll der Windradstandort gesichert und der Weiterbau der im Moment ungenehmigten Ruine ermöglicht werden. So versucht man nachträglich, entgegen des Gerichtsurteils, das Windrad zu legalisieren. Besonders pikant dabei ist, dass der Bebauungsplan der Stadt Bochum die Möglichkeit an die Hand geben soll, die so genannte „optische Bedrängung“ durch Sichtschutzpflanzung auf den Grundstücken der Eigentümer zu umgehen.
Das, was die Landesregierung in Düsseldorf mit dem neuen Kohlekraftwerk in Datteln versucht, wird hier in Bochum nachgemacht. So stimmte die Bezirksvertretung Bochum Nord mit rot-grüner Mehrheit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu.
Die Soziale Liste Bochum sieht hierin eine Missachtung eines Gerichtsurteils durch die Stadt Bochum und fordert, sich an rechtmäßige Entscheidungen zu halten.
„Da die Stadt Bochum nur über diesen einen Standort für eine Windkraftanlage verfügt, wäre es aus Sicht der Sozialen Liste doch sinnvoller sich auf andere regenerative Energien wie, z.B. die Geothermie, zu konzentrieren“, äußert sich Helgard Althoff stellv. Vorsitzende der Sozialen Liste. Auch die Errichtung von Bürgersolaranlagen auf städtischen Dächern, wie es in Castrop-Rauxel seit zwei Jahren praktiziert wird, sollte vehement vorangetrieben werden.
Freitag 12.02.10, 13:00 Uhr
Soziale Liste: Stadt Bochum missachtet Gerichtsurteil
Ich kann nicht ein Kohlekraftwerk mit einer Windkraftanlage vergleichen.
Ein Kohlekraftwerk erzeugt mit niedrigem Wirkungsgrad und starkem Ausstoß an schädlichen Emissionen Strom. Eine Windkraftanlage arbeitet mit hohem Wirkungsgrad und erzeugt keine schädlichen Emissionen.
Weiterhin wird jetzt hier ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt, was damals zum Zeitpunkt der Genehmigung der Anlage nach geltendem Landesrecht für die Nutzung regenerativer Energien nicht zwingend vorgeschrieben war. Mit diesem Bebauungsplan soll, zum Wohle der Anwohner, die sog. „optische Bedrängung“ durch eine Sichtschutzpflanzung abgemindert werden, eine Verbesserung, die damals leider nicht berücksichtigt wurde.
Natürlich ist es sinnvoll, alle Arten von regenerativen Energien anzuwenden, wobei aber unterschieden werden muss, ob Wärme oder Strom erzeugt werden soll. Bürgersolaranlagen für Strom und Wärme auf städtischen und privaten Dächern müssen gefördert werden und in den nächsten Jahren einen großen Zugenwinn erfahren. Mit Biokraftwerken sieht es ähnlich aus, wobei aber Grenzen gesetzt sind, da Anbauflächen für die Rohstoffgewinnung nicht unbegrenzt vorhanden sind und Ackerflächen nicht zu diesem Zweck missbraucht werden sollen. Geothermie ist gut zur Wärmegewinnung, steht aber noch in den Kinderschuhen. Als Ersatz für das Gerther Windrad ist Geothermie jedoch ungeeignet, da hier Strom erzeugt werden soll. Windenergie ist z.Z. in unseren Breiten die umweltfreundlichste und effektivste regenerative Energieform und muss in den nächsten Jahren um ein Vielfaches erweitert werden, um, zusammen mit den genannten Energien, möglichst schnell eine Wende herbeizuführen.