Der Bochumer Mieterverein schreibt: »Der Energiedienstleisters Techem und des Bonner Marktforschungsinstituts empirica haben ermittelt, dass im Jahre 2008 in Bochum 3,0 Prozent aller Geschosswohnungen leer standen. Nach der Gemeinschaftsstudie sind damit rund 4.500 der insgesamt 148.734 vermarktbaren Geschosswohnungen vom Leerstand betroffen. Bochum liegt mit dieser Quote unter 100 ausgewerteten deutschen Städten auf dem 56. Platz. Insgesamt standen in Deutschland rund 780.000 Wohnungen leer – eine Quote von 3,7 %. Nach Einschätzung des Mietervereins ist eine Leerstandsquote von 3 Prozent nicht problematisch. Sie entspricht im Gegegnteil genau der für einen funktionierenden Wohnungsmarkt empfohlenen Fluktuationsreserve. Probleme kann es jedoch in Einzelfällen geben, wenn eine oder gar mehrere Wohnungen im Hause leer stehen – besonders im Winter.
Aus gegebenem Anlass weist deshalb der Mieterverein darauf hin, dass Mieterpflichten aus leer stehenden Wohnungen auf den Vermieter zurück fallen. Das gilt zum Beispiel für die Nebenkosten. Hier trägt der Vermieter die auf die leer stehenden Wohnungen entfallenden Anteile.
Gleiches gilt – im Moment besonders wichtig – für die Winterpflichten. Schneeräumen und Streuen müssen Mieter nur dann, wenn das per Mietvertrag so vereinbart oder in der Hausordnung geregelt ist. Dabei muss es gerecht zugehen und der Zufall weitgehend ausgeräumt werden. Ein täglich oder gar nur wöchentlich wechselnder Räumplan wird dem nicht gerecht. Sinnvoll ist eine sogenannte „Schneekarte“, die für einen Tag gilt und vom jeweiligen Mieter nur dann an den nächsten weiter gegeben werden kann, wenn er tatsächlich geräumt hat.
Dabei ist es nicht zulässig, leere Wohnungen einfach auszulassen und die Räumpflicht auf die übrigen Wohnungen zu verteilen. Ist die leere Wohnung „dran“, liegt die Räumpflicht vielmehr beim Vermieter. Alles andere würde dazu führen, dass ein Mieter auch ganz allein für den Winterdienst zuständig sein könnte, wenn alle anderen Wohnungen im Hause leer stehen.«
Mittwoch 06.01.10, 13:00 Uhr
und ist es in ordnung, wenn nach den mietverträgen und hausordnungen nur die erdgeschoss-mietparteien schneeschippen ?
nein, das ist nicht in ordnung, siehe z.b.:http://www.ratschlag24.com/index.php/wer-muss-eis-und-schnee-im-winter-rumen–_94501/