Mitteilung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.10.
Dienstag 07.10.08, 16:00 Uhr

Die Stadtverwaltung zum Cross-Border-Leasing-Problem


In einer Mitteilung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.10. beschreibt die Verwaltung den Stand der Dinge beim Cross-Border-Leasing-Deal: „Die Stadt Bochum hatte im Jahre 2003 für einen Netto-Barwertvorteil von rd. 20 Mio. € das städtische Kanalnetz in einem Hauptmietvertrag an einen US-Trust verleast und anschließend für einen kürzeren Zeitraum im Rahmen eines Rückmietvertrags zurückgemietet. Im Hinblick auf die gemäß dem Rückmietvertrag geschuldeten Mietzahlungen hat die Stadt Bochum mehrere Erfüllungsübernahmevereinbarungen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen haben sich die jeweiligen Erfüllungsübernehmer verpflichtet, die Rückzahlung der nach dem Rückmietvertrag geschuldeten Mietzahlungen zu übernehmen. Die Erfüllungsübernahmevereinbarungen sind zusätzlich durch Garantien von Unternehmen mit einem erstklassigen Rating besichert. Wegen der langen Vertragslaufzeit enthalten die Verträge an Rating-Schwellen gekoppelte Sicherungsmechanismen. Sofern der Garantiegeber nicht wenigstens ein Rating von A+ nach S&P und A1 nach Moody’s hat, ist die Stadt Bochum vertraglich verpflichtet zu veranlassen, dass dem Trust Ersatzsicherheiten gestellt werden. Am 15.09.2008 wurde die Bonität des Garantiegebers von S&P von AA- auf A- herabgestuft. Die eingebauten Sicherungsmechanismen greifen somit. Die Stadt Bochum ist nun vertraglich verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen eine entsprechende Ersatzsicherheit zu stellen.
Als Ersatzsicherheit kommt ein Austausch des Garantiegebers oder die Stellung einer zusätzlichen Garantie (z.B. durch einen Avalkredit) in Betracht. In Abstimmung zwischen den Städten Bochum, Gelsenkirchen und Recklinghausen, die sehr ähnliche Verträge abgeschlossen haben, und unseren mit dem amerikanischen Recht vertrauten Anwälten werden jetzt die im Cross-Boarder-Leasing-Vertrag definierten Absicherungsmaßnahmen umgesetzt.“ Die Mitteilung der Verwaltung als PDF-Datei.