Donnerstag 09.11.06, 08:00 Uhr

Crossborder Leasing Prozess gegen die Stadt Bochum am Freitag


Foto aus den Ruhrnachrichten vom 28. Nov. 2003

Foto aus den Ruhrnachrichten vom 28. Nov. 2003

„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung in der Klage der drei Beauftragten des Cross-Border-Leasing-Bürgerbegehrens gegen die Stadt Bochum angesetzt,“ erinnern Mieterverein Bochum und attac Bochum in ihrer Mitteilung: „Der Termin ist am morgigen Freitag, den 10. November, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal IV, Erdgeschoss des VG, Bahnhofsvorplatz 3. Die attac-Ortsgruppe Bochum und der Mieterverein, die das Bürgerbegehren durchgeführt haben, würde sich über viele interessierte ZuschauerInnen freuen!
Die Klage wurde im Mai 2003 eingereicht, nachdem der Rat auf einer Sondersitzung am Sonntag (!) den 9. 3. das Bürgerbegehren für zulässig und erfolgreich erklärt hatte. Der Leasingvertrag über das Kanalnetz wurde nichtsdestotrotz in der folgenden Woche unterzeichnet, der gesetzlich vorgeschriebene Bürgerentscheid nicht durchgeführt. Dieser Vorgang ist in Deutschland einmalig.
Anders als in Bayern sieht die Gemeindeordnung des Landes NRW keine Vollzugshemmung durch ein Bürgerbegehren vor. Die Kläger sind dennoch der Meinung, dass der Vertrag nicht mehr hätte unterzeichnet werden dürfen, nachdem das Bürgerbegehren offiziell als erfolgreich anerkannt wurde. Denn dadurch wurde der in der Gemeindeordnung zwingend vorgeschriebene Bürgerentscheid unterlaufen.
Die Kläger haben beantragt, die Stadt zur nachträglichen Durchführung des Bürgerentscheides zu verurteilen oder hilfsweise festzustellen, dass die Stadt vor Unterzeichnung des Vertrags zur Durchführung des Bürgerentscheids verpflichtet gewesen wäre.
Hinkommen ist ganz leicht: Linie 302 bis Gelsenkirchen HBF, Ausgang Innenstadt, rechts halten, übern Platz auf das rote Backstein-Gebäude zu.“