Freitag 06.10.06, 16:48 Uhr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt über Klage von attac

Missachtung des Bürgerbegehrens vor Gericht


Dreieinhalb Jahre nach dem Einreichen der Klage zum missachteten Bürgerwillen gegen das Cross-Border-Leasing-Geschäft der Stadt Bochum hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Termin zur mündlichen Verhandlung benannt. SPD und Grüne hatten sich damals über ein erfolgreich eingeleitetes Bürgerbegehren hinweggesetzt und das Bochumer Kanalnetz an einen US-amerikanischen Investor verleast. Siehe auch bo-alternativ.de vom 27.3.2003