Mittwoch 28.06.17, 12:07 Uhr

Neue BesitzerInnen verlangen zügige Räumung der Herner Straße 131 1


Am vergangenen Montag, den 26. Juni, fand ein Gespräch zwischen Vertreter*innen der Hausbesetzung und der neuen Eigentümer*innen der Herner Straße 131 statt. Dazu schreiben die BesetzerInnen in einer Erklärung: »Die neuen Eigentümer*innen bestehen auf eine kurzfristige Räumung durch die Besetzer*innen und bieten hierfür unter anderem eine Rücknahme der Anzeigen an. Die Besetzer*innen halten die von der Gegnerseite aufgestellten Bedingungen in weiten Teilen für nicht hinnehmbar. “Wir bestimmen den Zeitpunkt zur Beendigung unserer ersten politischen Aktion selbst”, sagt Bianca Setzer. Am Rande der Gespräche mit dem Anwalt der Eigentümer*innen wurden neue Details darüber bekannt, dass die Stadtverwaltung als Gläubigerin schon früh über die Kaufabsichten der neuen Eigentümer*innen unterrichtet wurde. Nachdem die Besetzer*innen schon letzte Woche erfahren hatten, dass das besetzte Wohn- und Geschäftshaus in der Herner Straße 131 noch vor der Zwangsversteigerung veräußert worden war, ließen sie sich auf Verhandlungsgespräche über die Zukunft des Hauses ein.
“Wir begrüßen die Entscheidung, mit uns in Verhandlung zu treten”, erklärt Bianca Setzer, eine der Vertreter*innen der Besetzung. “Trotzdem bedauern wir, dass das nur über eine Anwaltskanzlei möglich ist, die sowohl die alten als auch die neuen Eigentümer*innen vertritt.” Laut Bianca Setzer wünschten sich die Besetzer*innen ein persönliches Gespräch und eine Diskussion über die verschiedenen Nutzungsabsichten mit den neuen Eigentümer*innen selbst. Der Anwalt der Eigentümer*innen bot den Besetzer*innen eine einvernehmliche Vereinbarung an. Die neuen Eigentümer*innen wollten von ihrem als rechtmäßig bezeichneten Neuerwerb unverzüglich Gebrauch machen. Hierfür sei aus Sicht der Eigentümer*innen eine kurzfristige Räumung des Hauses bis zum Mittwoch, den 28. Juni, um 18 Uhr notwendig. Für alle Möbel habe man bereits bei der Stadt einen Sondertermin für einen Sperrmülltransport erwirken können. Den Besetzer*innen wurde außerdem in Aussicht gestellt, alle Anzeigen gegen sie fallen zu lassen, und eine gemeinsame Presseerklärung über den ‚Erfolg‘ der Besetzung und die Kooperation der Besetzer*innen zu veröffentlichen.

Die Besetzer*innen halten die Forderungen in Verbindung mit dem Angebot für unzureichend, unrealistisch und letztendlich inakzeptabel. „Für glatten Hohn halten wir vor allem das Angebot, dass sich die zukünftigen Profiteur*innen von Wohnraum als vermeintliche Unterstützer*innen der Besetzung erklären“, sagt Antonio Falk, Sprecher der Herner Straße 131. „Dagegen wäre es für unsere eigentlichen Unterstützer*innen ein Schlag ins Gesicht, wenn ihre großzügigen Sachspenden nun auf dem Müllhaufen landen sollen“, so Falk weiter. Schon allein um die gespendeten Möbel an Menschen mit Bedarf weiterreichen zu können, sei die geforderte Frist absolut unzureichend.

Seit dem Startschuss der Besetzung vor fünf Wochen wird die Aktion aus Protest gegen Leerstand und zur Instandsetzung im sozialen Interesse durchgeführt. Nachdem die Stadtverwaltung lange Zeit nicht reagiert hatte, wurde seitens Oberbürgermeister Thomas Eiskirch zuerst ein verhaltenes Verständnis für die Besetzung geäußert. Dem öffentlichen Druck hielt er allerdings rechtliche Bedenken entgegen und verschleppte die Auseinandersetzung. „Wie uns nun allerdings in den Verhandlungen mit der Anwaltskanzlei deutlich wurde, hätte die Stadtführung schon seit längerer Zeit von den Kaufabsichten der neuen Eigentümer*innen wissen können“, sagt Bianca Setzer. Wenigstens zweimal wurden Voraussetzungen zum Erwerb des Hauses bei der Stadt geprüft, einmal bei der Stadtkasse und einmal bei einer höheren Behörde, die das gemeindeseitige Vorkaufsrecht für Grundstücke verwaltet.

„Wir sehen hier einen klaren Mangel an Aufklärung über die Vorgänge auf Seiten der Stadtverwaltung, die zum vorzeitgen Verkauf des Hauses geführt haben“, erklärt Bianca Setzer. „Vor dem Hintergrund der neuen Informationen ist die Rolle der Stadt beim Verkauf des Hauses zumindest in Zweifel zu ziehen. Alles zuvor geäußerte Verständnis für die politischen Forderungen erscheint im Nachhinein sonst als vordergründig und als Augenwischerei“, so Seltzer weiter.«


Ein Gedanke zu “Neue BesitzerInnen verlangen zügige Räumung der Herner Straße 131

  • Falk Moldenhauer

    Wsd ist bloß daraus geworden?

    Grundgesetz für die BRD, Art. 14,2:

    „Eigentum verpflichtet.
    Sein Gebrauch soll zugleich
    dem Wohle der Allgemeinheit
    dienen.“

    Cui bono? Wem nutzt es!

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