Die Gewerkschaft ver.di lässt drei der vier noch ausstehenden verkaufsoffenen Sonntage in Bochum durch das Verwaltungsgericht überprüfen und erklärt: »Dabei handelt es sich um die Sonntagsöffnungen anlässlich des Bochumer Musiksommers (10.09.2017), des Weinfestes in Wattenscheid (17.09.2017) und des Weihnachtsmarktes in Bochum (10.12.2017). Ausgenommen sind die Sonntagsöffnungen zur 600 Jahr-Feier in Wattenscheid und anlässlich der Lindener Meile. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Bochumer Maiabendfestes zu untersagen, wurde der verkaufsoffene Sonntag in Langendreer nicht im Rahmen einer einstweiligen Verordnung gestoppt. Das Gericht hat zwar die angeführten Kritikpunkte der Gewerkschaft anerkannt (unter anderem eine fehlende nachvollziehbare Besucherprognose), diese aber für nicht so schwerwiegend erachtet, dass man die Sonntagsöffnung im Rahmen einer einstweiligen Verfügung kippen wollte. Da einerseits eine solche Bewertung auch für die Sonntagsöffnung in Linden greifen könnte und andererseits die geplante Sonntagsöffnung anlässlich der 600 Jahr-Feier in Wattenscheid lediglich nur einmalig sein kann, sieht die Gewerkschaft von einer gerichtlichen Überprüfung in diesen beiden Fällen ab.
„Wir werden nun nach intensiver rechtlicher Prüfung der Sachlage Klage in der Hauptsache für die genannten Sonntage einlegen, um das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Sonntagsruhe auch in Bochum durchzusetzen“, erklärt die Geschäftsführerin des ver.di Bezirks Bochum–Herne, Gudrun Müller. Im Nachgang zum verkaufsoffenen Sonntag in Langendreer erklärt Gewerkschaftssekretär Michael Sievers: „Während von Seiten des Veranstalters vorher von 10 kleinen inhabergeführten Geschäften gesprochen wurde, die voraussichtlich öffnen sollten, sah es meiner Kenntnis nach am Veranstaltungstag gänzlich anders aus. Tatsächlich öffneten überwiegend Filialisten wie Kodi, Tedi, Zeeman, Ernsting`s Family und Rossman. Da muss sich die Politik schon fragen lassen, für wen sie sich da eigentlich so ins Zeug legt.“
Aus Sicht der Gewerkschaft ist die Situation der Beschäftigten im Handel ohnehin schon belastend genug. Im Einzelhandel ist jede zweite Neueinstellung befristet, fast jeder Dritte arbeitet zu Niedriglöhnen, 68.000 sozialversicherungspflichtige Einzelhandelsbeschäftigte müssen aufstockende Leistungen in Anspruch nehmen und nur noch 38 % der Beschäftigten genießen den Schutz von Tarifverträgen.
Altersarmut ist somit für viele Beschäftigte unter den gegebenen Bedingungen vorprogrammiert. Aus diesem Grund fordert ver.di in der aktuellen Tarifauseinandersetzung im Handel die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Einzelhandel. Diese lehnt der Arbeitgeberverband jedoch kategorisch ab. „Dass unter diesen Bedingungen ausgerechnet in Bochum alle Verkäuferinnen und Verkäufer, die an geöffneten Sonntagen arbeiten müssen, tariflich und mit satten Zuschlägen entlohnt werden, darf wohl bezweifelt werden“, erklärt Gudrun Müller.«