Samstag 30.04.11, 08:23 Uhr

Verwirrung über Hartz IV-Bescheide


Bochumer Arbeitsgemeinschaft prekäre Lebenslagen weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die fehlerhafte Datierung von Bescheiden zu Verwirrung und möglicherweise negativen Rechtsfolgen führen kann. Außerdem wird daran erinnert, dass ab dem 1. Januar 2011 auch die Kosten der Warmwasserbereitung berücksichtigt werden, die bislang bei der Ermittlung des Existenzminimums „übersehen“ worden sind. Im Detail heißt es in der Mitteilung: »Zum 01. Januar 2011 wurde (rückwirkend) der Harz IV- Eckregelsatz um fünf Euro erhöht. Zug um Zug müssen die Bescheide nun rückwirkend geändert werden. Dabei zeigen sich wieder die Schwächen der Software A2LL („Arbeitslosengeld II – Leistung zum Lebensunterhalt“) der Bundesagentur für Arbeit: bundesweit tragen die Bescheide das Ausstelldatum „26.03.2011″. Zugestellt werden die Bescheide aber erst Wochen später, zum Teil noch in diesen Tagen nach Ostern. Damit wäre die Frist für einen möglicherweise notwendigen Widerspruch (ein Monat) bereits abgelaufen.
Abhilfe kann hier bringen ein Blick auf den untersten Rand: dort steht zunächst ganz links eine sechsstellige Ordnungszahl, dann sehr klein eine achtzehnstellige Ziffernfolge in der Form:
987/00186453/22.04.11
Hierin scheint sich als Versendedatum der 22. April zu verstecken. Drei Tage nach Versendung gilt ein Bescheid als zugestellt (wenn er nicht auf dem Postweg verloren gegangen ist). Dann erst beginnt auch die Frist für den Widerspruch.
Senkrecht am linken Rand ganz unten ist in ähnlicher Weise die Bezeichnung des Formulares und deren Erstelldatum zu finden (z.B.: alg2_X_aenderungsbescheid_vXX 11.03.2011). Nicht verwechseln!
Schon im Juni 2007 führte ein ähnliches undurchschaubares Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit dazu, dass sich sowohl die ARGE Bochum als auch die Bundesagentur öffentlich entschuldigen mussten:
https://www.bo-alternativ.de/2007/07/01/hartz-iv-leistungen-zum-1-juli-erhoeht/
https://www.bo-alternativ.de/2007/07/04/arge-entschuldigt-sich/
https://www.bo-alternativ.de/2007/07/07/arbeitsagentur-in-nuernberg-weigert-sich-fehler-zu-korrigieren/
Warmwasser als „Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe 8 €“
Ab dem 01. Januar 2011 werden auch die Kosten der Warmwasserbereitung berücksichtigt, die bislang bei der Ermittlung des Existenzminimums „übersehen“ worden sind. Da das auch diesmal erst auf Vorhaltungen seitens der Erwerbsloseninitiativen „aufgefallen“ ist, ist der Betrag wieder nicht im Regelbedarf enthalten, sondern wird jetzt den Heizkosten zugerechnet (bei zentralem Warmwasserbezug) oder als „Mehrbedarf“ zugewiesen (bei eigener Warmwassererzeugung). Für Singles sind acht Euro monatlich festgelegt – das ist mehr als die groteske Erhöhung es Regelsatzes von fünf Euro monatlich.
Auch das hat Geltung rückwirkend ab dem 01. Januar 2011. Die Gesetzgeberin hat den Behörden allerdings eine Frist für die Nachzahlung bis spätestens einen Monat nach Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes eingeräumt (§ 77 (6) SGB II).
Manche Hartz IV-Behörden haben das aber gleich mit der Erstellung oben erwähnter Änderungsbescheide verbunden. Das hat aber den Nachteil, dass die Software A2LL auch das nicht beherrscht. Es muss eine der gewohnten „Hintergehungslösungen“ gewählt werden. Im „Freitext“ – Feld auf der ersten oder zweiten Seite wird das Vorgehen in der Regel korrekt erläutert: das Warmwassergeld wird zugeteilt als „Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe 8 €“. Ganz im Sinne es uralten Gassenhauers: „Lass mich dein Badewasser schlürfen … .“ von den „Comedian Harmonists“.
Dem Vernehmen nach soll Mitte Mai ein neuer „Meilenstein“ auf A2LL aufgespielt werden. Mal sehen – meist ist dann erst mal einige Tage Chaos angesagt … .«