Samstag 07.07.07, 09:00 Uhr

Arbeitsagentur in Nürnberg weigert sich, Fehler zu korrigieren


Durch hartnäckiges öffentliches Anprangern eines fehlerhaften Vorgehens der Bundesagentur Nürnberg ist es der Unabhängigen Sozialberatung in dieser Woche gelungen, die Bochumer ARGE zu einer Entschuldigung und zu einer teilweisen Korrektur zu veranlassen. Es ging um die falsche Datierung eines Bescheides. Dies ist im Zusammenhang mit Widerspruchsfristen von erheblicher Bedeutung. Den Fehler hat allerdings nicht die Bochumer ARGE zu verantworten, sondern die Zentrale in Nürnberg. Dies hatte zur Folge, dass auch überregional über den Vorgang berichtet wurde. Korrekt wäre nun, wenn alle Betroffenen aus Nürnberg angeschrieben würden und über den Fehler informiert würde. Dies scheint aber aber nicht zu passieren. Norbert Herrmann von der Unabhängigen Sozialberatung beschreibt, warum der Vorgang nach wie vor ein Skandal ist: »Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen wichtigen Bescheid von einer Behörde. Einen Bescheid, auf den Sie ggf. reagieren müssen innerhalb einer Widerspruchsfrist. Sie finden den Bescheid am 28. Juni in Ihrem Briefkasten. Datiert ist er vom 2. Juni. Würden Sie auf die Idee kommen, Ihre Sachbearbeitung hätte das Schreiben wochenlang in der Schublade liegen lassen und jetzt erst abgeschickt? Oder der nette Briefzusteller, der neuerdings häufig ein Minijobber ist und sich auch nicht mehr auskennt, hat die Schreiben bei sich gebunkert? Oder versehentlich beim Nachbarn eingesteckt, der jetzt vier Wochen im Urlaub war? Haben Sie vielleicht einen Nachbarn, der Sie nicht mag, und der die Briefe aus Ihrem Briefkasten angelt, um sie verspätet wieder zurückzugeben? Oder hat Ihr Briefkasten einen doppelten Boden?Sie schauen auf den Briefumschlag – „Porto bezahlt“ steht da – „Freimachung im Fenster“. Ein Datum steht da nicht. Und auch im Fenster nur der Monat, nicht der Tag. Die Widerspruchsfrist ist (fast) vorbei – was tun? Auch das Wissen, dass die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe (Zustellung) hilft Ihnen da wenig – wie wollen Sie beweisen, dass der Brief heute erst angekommen ist, und die Verspätung nicht Ihnen anzulasten ist? Schweissperlen auf der Stirn, Stress und Panik …

Wir gehen davon aus, dass das Schreiben und insbesondere die darin enthaltene Rechtsbelehrung fehlerhaft sind. Zu heilen wäre der Schaden nur durch ein korrektes Folgeschreiben an alle Betroffenen. Das ist nicht erfolgt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat alleine eine Dienstanweisung versandt, wonach die Berechnung der Widerspruchsfrist beginnen soll mit dem 29. Juni. Absendedatum, verstehen wir, denn es sind auch noch Schreiben erst am 2. Juli eingetroffen. Eine Presseerklärung dazu hat die BA nicht veröffentlicht.

Wir können davon ausgehen, dass – bis auf wenige Ausnahmen – die Betroffenen nicht informiert sind und die Bescheide, insbesondere die Rechtsbelehrung, fehlerhaft sind. Damit verlängert sich die Widerspruchfrist automatisch auf ein Jahr. Die ARGE Bochum hat im Übrigen öffentlich erklärt, dass Widersprüche gegen Vorbescheide ggf. automatisch auf die neuen Bescheide fortwirken würden.

Am Donnerstag war der WDR bei uns und hat sowohl im Hörfunk wie auch im Fernsehen ganz gut darüber berichtet. Bis auf das örtliche Anzeigenblatt „Stadtspiegel“ (und natürlich unsere „Hauspostille“ www.bo-alternativ.de) hatte sich die übrige Presse zunächst bedeckt gehalten, nun aber nachgezogen.«