Am 01.10. ging es bei einer Anhörung im Landtag um das Psychisch-Kranken-Gesetz (kurz PsychKG) NRW. Dazu schreibt der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener: »Alle Expert*innen, so auch der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener, sprachen sich gegen den Entwurf der Landesregierung in der aktuellen Fassung aus.
Insbesondere die Datenweitergabe an die Polizei wurde kritisiert. „Die Möglichkeit, dass Daten an die Polizei weitergegeben werden müssen, sorgt für Verunsicherung und Misstrauen bei Patientinnen und Patienten“, sagt Mile Lex vom Betroffenenverband. Auch zeichnet das Gesetz in der aktuellen Fassung aus Sicht der Betroffenenvertretung ein Bild von Psychiatrie-Erfahrenen und -Betroffenen, das populistische Stimmungen bedienen soll und sich nicht an tatsächlich begründbaren Maßnahmen ausrichtet.
Betroffenenvertreter Luan Engelns stellt klar: „Diese Gesetzesvorlage ist diskriminierend, stigmatisierend und verstößt aus unserer Sicht gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem schießt sie gekonnt am Ziel vorbei: Der Zweck, Gewalttaten zu verhindern, kann damit nicht erfüllt werden.“
Die Gesetzesänderung verstärkt aus Sicht des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener den Sicherheitsfokus und verliert dabei die Hilfe für Menschen in Krisen aus den Augen. Die erforderlichen Gesetzesgrundlagen, um in Gefahrensituationen die Schweigepflicht auszusetzen, existieren bereits jetzt. Während viele niedrigschwellige Hilfsangebote gekürzt und prekär finanziert werden, soll hier eine Lücke geschlossen werden, die es nie gab, so die Kritik des Betroffenenverbandes.«