Mittwoch 18.03.26, 16:43 Uhr

Handlungsfähigkeit im Rathaus gemeinsam wiederherstellen!


Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki- Mohnhaupt zu der im Rat anstehenden Neubesetzung der Ausschüsse: »Die Tagesordnung für die Ratssitzung am 19.3.2026 ist nochmal ergänzt worden. Als TOP 1.31 findet sich nun dort die „Neubesetzung der Ausschüsse“. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat auf Antrag der Gruppe „Die Stadtgestalter/Volt“ die Besetzung der Ausschüsse für unwirksam erklärt. Deren Zusammensetzung spiegele nicht die Zusammensetzung des Rates. Die SPD habe in den Ausschüssen einen Sitz zu viel erhalten.




Für die Neubesetzung der Ausschüsse werden die Fraktionen wohl jeweils eigene Wahllisten erstellen. Das war schon bei der Erstbesetzung der Ausschüsse im November 2025 so.Damals fand der SPD-Vorschlag neben den eigenen 26 Stimmen noch 2 weitere Stimmen aus dem Rat. Damit erhielt sie einen Sitz mehr – laut OVG Münster einen zu viel. Das darf sich bei den Neuwahlen nicht wiederholen!.

An einer von der Gruppe „Die Stadtgestalter/Volt“ vorgeschlagenen Erstellung einer gemeinsamen Liste aller im Rat vertretenen demokratischen Parteien scheint die SPD kein Interesse zu haben. Stattdessen will SPD-Fraktionschef Dr. Peter Reinirkens offenbar über eine neue Sperrklausel von 3 % für die nächste
Kommunalwahl nachdenken.

Warum aber sollte sich der Landesgesetzgeber dieser Überlegung anschließen? Schließlich hat der Landesverfassungsgerichtshof NRW in Münster vor der Kommunalwahl 1999 die damals geltende Sperrklausel von 5 % ebenso für unwirksam erklärt wie 2017 dann die erst 2016 eingeführte Sperrklausel von 2,5 %.

Und was soll eine Sperrklausel in Bochum überhaupt bewirken? Kleine Parteien – wie u.a. „Die Stadtgestalter“ und „Volt“ – würden wohl aus dem Rat herausgehalten. Fragenkataloge mit 20 Fragen und mehr sowie Anträge, mit denen die Sitzungen erheblich in die Länge gezogen werden können, kommen im neu zusammengesetzten Rat zurzeit eher von der AfD. Die würde nach derzeitigen Erkenntnissen die 3%-Hürde aber schaffen.

Alle demokratischen Parteien sollten deshalb schnellstmöglich gemeinsam funktionsfähige Gremien bilden, deren Besetzung auch einer Prüfung durch die Gerichte standhält. Warum nicht eine gemeinsame Liste dieser Parteien im Bochumer Rat? Und dabei gemeinsam klare Kante gegenüber der AfD zeigen!«