Mittwoch 18.03.26, 16:34 Uhr
Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau-Turbo sichern!

Keine Einschränkung des kommunalen Petitionsrechts! 1


>>Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki- Mohnhaupt zu den im Rat anstehenden Entscheidungen zur Hauptsatzung, zur Geschäftsordnung sowie zum „Wohnungsbauturbo“:Der Rat soll in der Sitzung am 19.3.2026 u.a. Änderungen seiner Geschäftsordnung (GeschO) und der Hauptsatzung sowie die Anwendung des Wohnungsbauturbos in Bochum beschließen.
Durch Änderungen von Hauptsatzung und Geschäftsordnung würde das durch § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) garantierte kommunale Petitionsrecht weiter eingeschränkt. Hiergegen wendet sich das Netzwerk /mit seinen Eingaben zur Hauptsatzung (hier <https://wolke.bochum-consul.de/s/wHQoKLgS3bKCywz> ) und zur Geschäftsordnung (hier <https://wolke.bo-aktiv.de/s/Atpc5FZL4FCBCap ).



Keine Verlängerung der Eingaben-Fristen:
Durch eine Verlängerung der bisherigen Frist von 5 auf 7 Werktage würden Eingaben zu aktuellen Tagesordnungspunkte erheblich erschwert. Nach § 1 GeschO haben Ladungen 7 Werktage vor den Sitzungsterminen zu erfolgen. Würde diese Frist ausgeschöpft, wären zukünftig Anregungen zu Tagesordnungspunkten, die erst mit der Ladung bekannt werden, nicht mehr möglich. Dies würde insbesondere die Bezirksvertretungen betreffen. Dort würden Anregungen zu aktuellen Tagesordnungspunkte selbst dann erheblich erschwert, wenn – wie bisher in Bochum üblich – die Einladungen bereits mehrere Werktage vor Beginn der der Ladungsfrist im Ratsinformationssystem eingestellt würden.
Die Aufnahme einer 7-Kalendertage-Frist war bereits einmal im März 2021 nach einem Änderungsantrag der Partei „Die Linke“ und einer Eingabe des Netzwerks gescheitert. Damals wurde die noch geltende 5-Tage-Frist festgelegt.
Warum dann gerade jetzt der Versuch, das gesetzlich garantierte kommunale Petitionsrecht weiter einzuschränken? Haben nicht die Bochumer SPD und ihr Oberbürgermeisterkandidat vor den Kommunalwahlen mehr Bürgerbeteiligung versprochen? Und hat Oberbürgermeister Jörg Lukat dies in seiner Antrittsrede nicht bestätigt?

Keine Verlängerung der Fragestunden-Fristen:
Fristen von 10 Kalendertagen lassen angesichts der geltenden Ladungsfrist von 7 Tagen bereits jetzt in den Bezirken Fragen zu aktuellen Tagesordnungspunkten nicht zu. Eine Frist von 14 Tagen würde hier Fragen zu aktuellen Tagesordnungspunkt nahezu unmöglich machen.

*Zur Vereinheitlichung sollte auch die Frist für Fragen im Rat auf allerhöchstens 10 Kalendertage angepasst werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung bei BauTurbo-Maßnahmen:
Das /Netzwerk /regt mit seiner Eingabe (hier <https://wolke.bo-aktiv.de/s/aKcBDmczGY2ZkHS> ) an, die Öffentlichkeit vorab über die Regeln der Beteiligung bei Maßnahmen nach dem „Wohnungsbauturbo“ zu informieren.

Die Öffentlichkeit muss vorab wissen, welcher Adressatenkreis mit welchem Format wann beteiligt wird. Festgelegter Regeln hierzu müssen vorab bekannt sein.
Stehen die Bagger erst vor der Tür, ist es zu spät!<<


Ein Gedanke zu “Keine Einschränkung des kommunalen Petitionsrechts!

  • Sudel-Ede

    Bei der Diskussion zum BauTurbo, und des Antrags der Ratsfraktion Die Linke, hat der Vertreter der FDP der Ratsfraktion der Partei Die Linke, die klar antisemitischen Beschlüsse des Landesverbandes Niedersachsen vorgeworfen, vom LPT vergangenes Wochenende. Horst Hohmeier hat dem klar widersprochen und sich klar auf die aktuellen Beschlüssen der Bundespartei der Partei Die Linke bekannt und sich indirekt vom Landesverband Niedersachsen distanziert. Da ist dem Genossen nur beizupflichten und zu dem Redebeitrag zu gratulieren!
    Distanziert sich die ganze Ratsfraktion von den drei Beschlüssen des LPT der Partei Die Linke Niedersachsen vom vergangenen Wochenende?

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