Mittwoch 02.09.26, 14:32 Uhr
Bürgerinitiative Technologiequartier (BITQ) kritisiert Planungsamt

Unzureichendes Verkehrsgutachten 1


Die Bürgerinitiative Technologiequartier (BITQ) kritisiert das Verkehrsgutachten des Planungsamtes, das eine Bewertung des Vorhabens vornehmen sollte, die Anbindung des Hustadtrings an die Universitätsstraße in Richtung A43 („Ohr“) aufzuheben und zu überbauen. BITQ kommt zu dem Schluss: „Umsetzbarkeit des Bebauungsplans 1039 kann so nicht gerechtfertigt werden – Gutachten zeigt uns: das Ohr muss bleiben!“ und schreibt dazu:

»Das Technologiequartier (TQ) in Bochum Querenburg soll laut Bebauungsplan 1039 nach Osten erweitert werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll die Anbindung des Hustadtrings an die Universitätsstraße in Richtung A43 („Ohr“) aufgehoben und überbaut werden. Der Verkehr vom TQ in Richtung A43 muss dann ersatzweise über die Schnittstelle Lise-Meitner-Allee / Schattbachstraße abgewickelt werden, einem der Nadelöhre des Verkehrsflusses. Aus Richtung City ist das TQ dann nur noch über dieses Nadelöhr erreichbar. Das andere (Nadelöhr-U) ist die Abfahrt von der Universitätsstraße aus Richtung Innenstadt auf die Schattbachstraße. Hier sollen Linksabbiegerspuren und eine Signalisierung (Ampel) eingerichtet werden, um das Nadelöhr-U so tauglich zu machen, den Wegfall des Ohrs zu kompensieren.

Gegen das Vorhaben regt sich Widerstand bei der Bezirksvertretung Süd und bei Bürgern, die sich in der Bürgerinitiative BITQ (www.BITQ-Bochum.de) zusammengefunden haben.

Das Baudezernat der Stadt Bochum hat ein Verkehrsgutachten zur Erweiterung des Technologiequartiers (siehe) erstellen lassen. Es soll die Machbarkeit einer Aufhebung des Ohrs darlegen.

Das Gutachten zeigt jedoch keine überzeugenden Lösungen auf. Vielmehr lässt es unserer Überzeugung nach nur den gegenteiligen Schluss zu, nämlich dass der Wegfall des Ohrs nicht vertretbar ist:

  • Das Gutachten enthält nach unserer Auffassung einen Fehler von zentraler Bedeutung. Es setzt die Maximalkapazität des Nadelöhr-U zu hoch an. Nur auf Basis dieses Fehlers kann ein Rückbau des Ohrs gerechtfertigt werden. Das Gutachten kann somit keine leistungsfähige Verkehrslösung bei Wegfall des Ohrs anbieten.
  • Die Datenbasis des Gutachtens ignoriert zusätzlichen Verkehr von beträchtlichem Umfang (aufgrund des neuen Parkhauses RUB Campus Ost und TZR).
  • Die vorgeschlagenen Lösungen des Gutachtens überzeugen selbst auf Basis der zugrunde gelegten, aber veralteten Verkehrszählungsdaten und der Berechnungen des Gutachtens nicht. Denn auch hier funktionieren sie nur unter unrealistischen Annahmen. Sie versagen in Zeiten der Spitzenbelastung und sind zudem wenig robust gegen Änderungen von Rahmenbedingungen und Parametern.
  • Daher muss das Ohr erhalten bleiben.

Warum das Gutachten keine Lösung für den Wegfall des Ohrs aufzeigen kann, ist im Anhang ausführlich dargelegt.«

Anhang zur Pressemitteilung der Initiative


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Ein Gedanke zu “Unzureichendes Verkehrsgutachten

  • queerenburger

    Was ich bei der ganzen Diskussion irgendwie vermisse ist: wo soll die Linie 374 eigentlich langfahren wenn das Ohr wegfällt, und generell das man den Öpnv ausbauen müsste wenn man son Gewerbegebiet erweitert. Die Kreuzung Hustadtring mit Unistraße wäre eigentlich der ideale Standort für ein Mobilität Hub um Querenburg, Laer, Langendreer und Witten besser zu verknüpfen auch als Standort für P+R Richtung Innenstadt wäre der Standort interessant,