Donnerstag 30.07.26, 08:39 Uhr
Kulturdezernent Diekmann will Kultur zensieren

Stadt Bochum verbietet Konzert im Kunstmuseum wegen Kritik an Vonovia 10


Das geplante Konzert „Viva la Musica – enteignet Vonovia“ am 7. 8. im Kunstmuseum Bochum kann nach Angaben des politischen Orchesters Lebenslaute nicht wie vorgesehen stattfinden. Geplant war ein Konzert mit klassischer Musik und Redebeiträgen zu Wohnungsnot, Verdrängung und dem Geschäftsmodell großer Immobilienkonzerne. Nachdem in der Veranstaltungsankündigung Vonovia als Beispiel genannt wurde, wurde die bereits bestätigte Reservierung gekündigt. Das Museum hatte das Konzert schon auf seiner Webseite angekündigt.

Zur Begründung heißt es in einem Schreiben des Kunstmuseums Bochum: „Ihre Zusicherung, dass Strafvorschriften nicht verletzt werden, ist für uns nicht nachvollziehbar, wenn Sie weiterhin den Namen des Wohnungsbauunternehmens Vonovia nennen wollen.“
Weiter heißt es: „Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei Ihren Ausführungen um Verleumdungen und üble Nachrede handelt.“
Lebenslaute weist diese Unterstellung entschieden zurück. Aus Sicht des Orchesters wird hier eine seit Jahren öffentlich geführte Kritik am Geschäftsgebaren von Vonovia in die Nähe einer Straftat gerückt. Die Auseinandersetzung mit Mietenpolitik, Wohnungsnot und der Rolle großer Wohnungskonzerne ist Teil der öffentlichen Debatte und darf in einer demokratischen Gesellschaft nicht aus dem Kulturbetrieb verdrängt werden.
„Wenn ein Konzert über Wohnungsnot nicht stattfinden darf, weil ein profitorientierter Immobilienkonzern sich gestört fühlen könnte, zeigt das, wie groß der Einfluss solcher Unternehmen inzwischen ist“, erklärt Viola Forte von Lebenslaute. „Die Stadt Bochum macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen wirtschaftlicher Interessen.“
Hier werde unter politischem Druck ein unliebsamer kritischer Kulturbeitrag verhindert. Dass bereits die Nennung eines milliardenschweren Konzerns ausreiche, um eine Veranstaltung aus einem öffentlichen Kulturraum zu drängen, sei ein schwerwiegender Eingriff in Meinungs- und Kunstfreiheit.
Das Orchester erklärt: »Vonovia ist ein bedeutender Gewerbekunde der Stadt Bochum. Umso stärker drängt sich deshalb der Eindruck auf, dass es hier nicht um Strafrecht geht, sondern Kritik an einem mächtigen Unternehmen unterbunden werden soll. Wohnungsnot, Verdrängung und Mietenexplosion sind reale gesellschaftliche Probleme. Sie müssen öffentlich benannt werden dürfen – auch unter Nennung des Namens Vonovia.

Das an Lebenslaute gerichtete Schreiben mit den zitierten Passagen ist von der Museumsdirektorin Noor Mertens unterzeichnet. Bei dem Vorgespräch am 23.07.2026 spielte jedoch der Bochumer Kulturdezernent Dietmar Dieckmann die entscheidende Rolle. Lebenslaute sieht deutliche Anhaltspunkte dafür, dass von ihm als Vertreter der Stadt Druck auf das Kunstmuseum ausgeübt wurde. Dass ausgerechnet in einem Kunstmuseum die Kunstfreiheit eingeschränkt wird, bewertet Lebenslaute als politischen Skandal. Der Vorgang ist ein weiteres Beispiel dafür, wie öffentlicher Raum und verfassungsrechtlich geschützte Freiheiten unter Druck geraten, wenn wirtschaftlich mächtige Akteure kritisiert werden.

Lebenslaute fordert:

  • Kunstfreiheit im Kunstmuseum Bochum
  • die Durchführung des Konzerts ohne politische Zensur
  • eine unverzügliche öffentliche Stellungnahme des Stadtrats Bochum zu
    diesem Vorgang

Für den Fall, dass es bei der Absage für den Raum im Kunstmuseum bleibt, hat Lebenslaute vorsorglich eine musikalische Kundgebung angemeldet. «

Das Schreiben der Stadt an die Organisator*innen von Lebenslaute


10 Gedanken zu “Stadt Bochum verbietet Konzert im Kunstmuseum wegen Kritik an Vonovia

  • B. Brecht

    Na, da hat der oberste Kunst- und Kulturbeauftragte ja schon voll in die Mottenkiste des autokratischen, anti-liberalen Staats gegriffen. AfD-Politik ohne AfD Parteibuch, würde ich mal sagen.

    Ach, und noch was, ich liebe diese Retrosprüche: „Hinter dem Faschismus steht das Kapital.“

  • Ralf Feldmann

    Ein Alleingang von Kulturdezernent Diekmann? Ich wüsste gern, ob der Oberbürgermeister und das Dezernentenkollegium über die Ausladung beraten haben oder es sogar „Fühlungnahmen“ mit Ratsmitgliedern gab. Ein belangloses Geschäft der laufenden Verwaltung ist das sicher nicht. Ist die Forderung „Enteignet Vonovia“ in Bochum oder irgendwo in Deutschland strafbar? Oder doch eine Option des Grundgesetzes? Welchen Gefahren aufgrund welcher Tatsachen will die Stadt Bochum vorbeugen? Gefährder gibt es in der Stadtverwaltung: Gefährder von Kunst- und Meinungsfreiheit. Wie wird der Rat reagieren?

  • S.Stutzmann

    Es gibt ein Grundgesetz in dem die Freiheit der Kunst festgeschrieben ist. „Eine Zensur findet nicht statt“. Vor 50 Jahren habe ich in meiner Magisterarbeit leider belegen können, dass es 1977 tatsächlich auch schon um viele Zensurangriffe auf Theater und kulturelle Veranstaltungen vielfältiger Art ging. Damals ging der Angriff u.a. gegen Heinrich Böll oder die finanzielle Unterstützung der Zahnbehandlung einer „linken Terroristin“. Aber auch um die Thematisierung von Rüstungsbetrieben, Monopolen oder unsoziale Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr…
    Und jetzt wieder? Echt jetzt? Wieder??? Menschenrechte, Bürgerrechte und im Grundgesetz festgelegte Rechte sind immer noch nicht verhandelbar. Das Recht auf Wohnen auch nicht…

  • Gabriele Velten

    Danke für den Beitrag! Es ist unumstritten, dass wir es mit einem sehr angespanntem Wohnungsmarkt zu tun haben! Sodenn in diesem Zusammenhang möglicherweise verantwortliche oder marktwirtschaftlich maßgebliche Firmen benannt werden, ist dies die Chance für einen Dialog. Was Verbote in diesem Zusammenhang verhindern, muss ich nicht benennen. Solche Prozesse spielen in die Hände ultrarechter Kräfte. Was soll ich zu so vertaner Chance sagen? Es ist traurig, falls in der Demokratie die Angst zur gößten Partei wird und mutige Dialoge nicht stattfinden können.

  • Dietmar Gaul

    Es ist unfassbar, wie ein Konzern in die Politik eingreift. Wo bleibt da das Demokratieverständnis und das Recht auf freie Meinungsäußerung.
    Was den Druck auf dem Wohnungsmarkt betrifft, so sollte der soziale Wohnungsmarkt wieder in die öffentliche Hand kommen.

  • Ulrike Nefferdorf

    Unfassbar, wie sich ‚die Stadt‘ von einem Konzern treiben läßt.
    Auf einmal geht sogar mal was ganz schnell!

  • Jakob Schäfer

    Ich halte dies für einen beispiellosen Skandal, denn dem Vorstand des Kunstmuseums muss der Art. 15 Des Grundgesetzes bekannt sein. Deswegen meine ich, dass das Auftittsverbot grundgesetzwidrig ist. Diesr Vorfall muss breit bekannt gemacht werden. Wehret den Anfängen!

  • Till Strucksberg

    Der Maulkorb für Widerständige wird immer enger. Sehr gut die Antwort mit Konzert draußen (7.8., 19 Uhr) und musikalische Protestzüge (8.8., ab 12 Uhr)! Ich fände gut, wenn auch mit Rechtsmitteln dagegen vorgegangen wird. Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht:
    BVerfG 1. Senat Fraport-Urteil, Flughafen Frankfurt Versammlungsfreiheit
    22.02.2011 1 BvR 699/06
    Leitsatz
    1. Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechts-
    form unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen,
    die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.
    […]
    3b. Eingriffe in die Freiheit der Meinungskundgabe bedürfen eines legitimen Zwecks und müs-
    sen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Ein unmittelbar grundrechtsgebundener
    Rechtsträger darf sein Hausrecht nur insoweit zur Unterbindung von Meinungskundgaben aus-
    üben, als dies öffentlichen Interessen dient. Insofern können Belästigungen Dritter dadurch, dass diese mit ihnen unliebsamen Themen konfrontiert werden, etwa ein Verbot des Verteilens von Flugblättern nicht rechtfertigen.

    In Dortmund konnte Attac mit dem Hinweis auf das Urteil die Versuche der Uni, Infotische und Flugblattverteilung zu untersagen, unterbinden.

  • DoroimGarten

    Die Verwaltung der Stadt Bochum hat das unnachahmliche Talent, sich selber ins Knie zu schießen.
    Wäre diese Veranstaltung einfach so im Kunstmuseum abgelaufen, vermutliche Zuschauer- oder Zuhörerzahl mal hochgeschätzt 50, hätte kaum jemand Notiz davon genommen.
    Alle hätten sich wichtig gefühlt, welch tolle Veranstaltung sie da organisiert haben, und alle wären zufrieden ihres Weges gegangen in dem Bewusstsein, die Welt ein wenig gerechter gemacht zu haben.

    Durch das unempathische Eingreifen der Stadtverwaltung hat man einen Popanz aufgebaut, welcher nun zu ungeahnter, nie für möglich gehaltener Presseaufmerksamkeit führt – sogar die WAZ berichtet.

    So erzeugt man Klicks und Anteilnahme. 99,99 % der Bochumer Bewohner*innen haben vom politischen Orchester Lebenslaute noch nie etwas gehört.
    Nun sind sie bekannt, und die Verwaltung hat sich wieder einmal blamiert wegen Nichtigkeiten.

  • Sylvia S.

    Hat Bochum nicht einen Rot-Grüne Stadtrat der demnach „unsere Demokratie“ schützen sollte? Regierungen und Stadträte, die seit Jahrzehnten fast keinen sozialen Wohnungsbau ( wie in der Bundesrepublik auch) durchführte, hat diese Situation geschaffen und den großen Wohnungsgesellschaften die Macht in die Hand gegeben. Man sollte nicht davon sprechen, daß das ultrarechte Kräfte stärkt, sondern dass Rot-Grüne seit langem ihre Leitlinien verlassen, nicht nur in Bochum, und immer mehr durch genau diese Rot-Grün-Linke Politik die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Der „Witz“ dabei ist, daß einer der größten Wonhnungsgesellschaften = das Kapital ( dem Klassenfeind) Macht gewinnt. Wo soll ein Wähler noch hingehen, als sich der AFD zu öffnen? Der Faschismus findet nicht bei den Rechten statt, sondern bei Rot-Grün-Links, denen, die die meiste Angst vor dem Faschismus haben ( oder ihre gutbezahlten Posten zu verlieren).
    „Hinter dem Faschismus steht das Kapital“. Ja so ist es.Leider!

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