Zum morgigen Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung erinnert die Bochumer Gruppe der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) daran, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz verankert ist: »Dieses Recht gilt auch für die 328.000 ukrainischen Männer (laut Ausländerzentralregister), die sich der Einberufung zum Militär entzogen haben und in Deutschland leben. Die DFG -VK verurteilt die Forderungen von Friedrich Merz und Markus Söder, die ukrainischen Männer zur Rückkehr in die Ukraine und damit zum Militärdienst zu zwingen.
In Deutschland wird die Wiedereinführung der Pflicht zum Kriegsdienst geplant. Die bisherigen Zahlen der Erfassung-Fragebögen zeigen, dass der Kriegsdienst auch 2026 von einer deutlichen Mehrheit der Betroffenen abgelehnt wird. Mehr als ein Viertel der Angeschriebenen hat trotz Bußgelddrohung den Fragebogen nicht zurückgeschickt. Bei den beantworteten Bögen hat die Hälfte der Befragten angegeben, kein Interesse am Wehrdienst zu haben.
Dies entspricht den Verweigerungszahlen vom 2010/2011. Die Wehrpflicht musste ausgesetzt werden, als mehr als zwei Drittel der tauglich Gemusterten den Kriegsdienst (mit steigender Tendenz) verweigerten. Die Bochumer DFG-VK fordert alle angeschriebenen jungen Männer auf, im Fragebogen Null-Interesse am Kriegsdienst anzugeben und ein Schritt weiter zu gehen und das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrzunehmen. Beratung bietet die DFG-VK unter der E-mail Adresse KDV@Friedensplenum-Bochum.de an.«
