Freitag 27.02.26, 13:22 Uhr
Die Verwaltung will eine Erhaltungssatzung verweigern

Schützt die Stadt die Mieter:innen in der Röderschacht-Siedlung? 3


Ganz oben auf der Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses in der nächsten Woche steht das Schicksal der Siedlung „Am Röderschacht“. Der Ausschuss muss sich sich mit einer Eingabe von Mieter:innen aus der Siedlung befassen. Hierin wird angeregt, dass die Verwaltung prüfen soll, wie eine Erhaltungssatzung zum Schutz der Siedlung geschaffen werden kann. Mit der Erhaltungssatzung soll die dortige Mieterschaft vor Verdrängung durch Luxussanierungen und Modernisierungen geschützt werden, die zu erheblichen Mietsteigerungen führen können.

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung und die Linksfraktion unterstützen das Anliegen der Mieter:innen, die Verwaltung lehnt es ab.
Wolfgang Czapracki- Mohnhaupt vom Netzwerk: »Mit einer solchen Satzung würden Umbau, Ausbau, Erweiterung und Modernisierung von Wohngebäuden unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Alle baulichen Änderungen in der Siedlung müssten genehmigt werden.

Die Umwandlung der Mietwohnungen in Eigentumswohnungen kann hingegen nicht unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Es fehlt die hierzu erforderliche landesrechtliche „Umwandlungsverordnung“, denn die bis 2020 in NRW laufende Verordnung ist nicht verlängert worden.

Die Bewohner:innen haben die ursprüngliche Eingabe deshalb im Februar 2026 auf die Prüfung einer Erhaltungssatzung konkretisiert), mit der die dortige Mieterschaft vor Verdrängung durch Luxussanierungen und Modernisierungen geschützt würde.

Die bisherigen Antworten der Verwaltung vermitteln den Eindruck, dies sei in Bochum nicht möglich bzw. nicht gewollt. Dabei geht es (noch) nicht um die Erstellung, sondern zunächst um die Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Erhaltungssatzung. Und es geht auch nicht um Denkmalschutz, selbst wenn die Verwaltung in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung gerade hierauf besonders eingeht.

Andere NRW-Städte beschließen auch nach Auslauf der landesrechtlichen Umwandlungsverordnung Erhaltungssatzungen, mit denen zwar nicht Umwandlungen, aber Umbauten und Modernisierungen von Wohnungen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Münster hat im Mai 2021 für das „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“, Köln im Dezember 2023 für „Ehrenfeld Ost“ und im März 2025 für „Kalk Mitte“ eine Soziale Erhaltungssatzung beschlossen, um die Wohnbevölkerung dort vor Verdrängung durch Aufwertungsprozesse zu schützen. Verhindert werden sollen insbesondere Luxussanierungen und Modernisierungen, die zu erheblichen Mietsteigerungen führen können. Sämtliche Satzungen bieten die Möglichkeit, Aufwertungsprozesse sozial verträglicher zu steuern und Verdrängungsprozessen vorzubeugen.

In Dortmund ist die Verwaltung im Juni 2024 zunächst mit der Prüfung beauftragt worden, ob und in welchen Gebieten die Anwendung Sozialer Erhaltungssatzungen rechtlich möglich und geboten ist.

Was in Münster, Köln und Dortmund geht, muss auch in Bochum möglich sein!

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung ist deshalb noch am 24.02.2026 der konkretisierten Eingabe vom Röderschacht beigetreten und hat diese vorsorglich um eine an den Vorgaben im Dortmunder Beschluss angelehnte Hilfsanregung ergänzt.

Die Bewohnerschaft vom Röderschacht fühlt sich bisher von Verwaltung und Politik überwiegend im Stich gelassen. Die im September 2025 gewählten Ratsmitglieder müssen im Planungsausschuss nun Farbe bekennen: Wollen sie die Verwaltung zum Schutze der derzeitigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung mit der Prüfung einer Erhaltungssatzung beauftragen – oder wollen sie das nicht!«

Unter der Überschrift „Stadt muss handeln – Verdrängung der Mieter*innen verhindern“ erklärt die Linksfraktion im Rat: »Die Ratsfraktion Die Linke unterstützt die Eingabe für eine Erhaltungssatzung für die denkmalgeschützten Siedlung „Am Röderschacht“, die von Bewohner*innen der Siedlung in die Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. März eingebracht wird. Damit soll verhindert werden, dass die bisherige Mieterschaft durch Luxusmodernisierungen aus der Siedlung verdrängt wird. Die Verwaltung lehnt die Einführung der Satzung ab. Dazu der Sprecher der Ratsfraktion Die Linke, Horst Hohmeier:

„Wir halten die Argumentation der Verwaltung für unzureichend und vorgeschoben. Der entscheidende Vorteil einer Erhaltungssatzung wird gar nicht erst erwähnt: Das Vorkaufsrecht der Stadt, wenn der jetzige Eigentümer weiter verkaufen will. Außerdem widersprechen wir, dass es keine negativen städtebauliche Folgen geben würde, die den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung erforderlich machen würde. Das widerspricht den Aussagen der Bewohner*innen.“

Ratsmitglied Batıkağan Pulat ergänzt: „Erst auf der letzten Mieter*innenversammlung gab es Berichte über Einschüchterungsversuche gegenüber Mieterinnen und Mietern sowie über bereits drastisch erfolgte Mieterhöhungen. Das ist ein alarmierendes Signal. Wir erwarten von der Verwaltung, dass sie diese Entwicklungen ernst nimmt und nicht weiter abwartet.“

Die Verwaltung verweist auf eine fehlende landesrechtliche Umwandlungsverordnung in Nordrhein-Westfalen, die verhindern würde, dass in einem Erhaltungsgebiet Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Dazu Horst Hohmeier weiter: „Auch ohne spezielle Umwandlungsverordnung ermöglicht es § 172 Baugesetzbuch Kommunen, Modernisierungen und bauliche Veränderungen unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen, um Verdrängung durch Luxusmodernisierungen zu verhindern. Die rechtlichen Instrumente liegen auf dem Tisch – sie müssen nur genutzt werden.“

Andere Städte in Nordrhein-Westfalen wie Münster, Köln und Dortmund haben soziale Erhaltungssatzungen beschlossen oder entsprechende Prüfaufträge erteilt, um angestammte Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Dazu Batıkağan Pulat abschließend:

„Für uns hören sich die Argumente der Verwaltung wie Ausflüchte an. Was in Münster, Köln und Dortmund möglich ist, muss auch in Bochum möglich sein. Wir erwarten von SPD und Grünen, dass sie sich ebenfalls für die Erhaltungssatzung einsetzen.“


3 Gedanken zu “Schützt die Stadt die Mieter:innen in der Röderschacht-Siedlung?

  • Wolfgang vom Ubu

    Ich denke, dass die Bochumer Verwaltung seit vielen Jahren schon völlig korrupt ist

    • AlterBeobachter

      Ich finde es super, dass man hier so einen Noppes verbreiten kann ohne den geringsten Beweis.
      Da ist aber mal die Moderation gefordert !

      • Redaktion Autor des Beitrags

        Wenn Kommentare nicht anonym, sondern persönlich gekennzeichnet sind, wird in aller Regel keine Zensur geübt.

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