Das OVG Münster hat heute die Entscheidung des VG Gelsenkirchen bestätigt: Die Hausbesetzer der Villa Kunterbunt müssen das Gebäude wegen massiver Brandschutzmängel räumen: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ovg-muenster-10b139525-hausbesetzer-bochum-villa-kunterbunt-raeumung-brandschutz
Freitag 12.12.25, 19:07 Uhr
Eilmeldung:
Es ist ja schon sehr merkwürdig, dass nach 127 Jahren massive Brandschutzmängel „auftauchen“. Rechtslaien und anderen Mitbürgern wird das nicht begreiflich sein – und auch nicht begreiflich gemacht werden können.
1. Die Menschen müssen die Gerichte ja nicht verstehen.
2. Unverständliche Gerichtsurteile haben haargenau einen einzigen Effekt: schlechtere Umfragewerte bei Allensbach & Co – das war’s.
„Die Stadt Bochum hat neun Bewohnerinnen und Bewohnern der „Villa Kunterbunt“, einer Haushälfte eines denkmalgeschützten Hauses aus dem Jahr 1898, die Nutzung wegen brandschutzrechtlicher Mängel zu Recht untersagt“.
Meinen die nun wirklich „nur“ die Menschen in der einen Haushälfte? Dürfen wenigstens die Mieter in der anderen Haushälfte bleiben?
https://www.instagram.com/villa.kunterbunt1981/p/DSQIILIjCGy/