Donnerstag 27.11.25, 14:30 Uhr

Doch kein Messerangriff? 2


In Sachen des von der Polizei angeschossenen 12-jährigen Kindes in Bochum-Hamme hat sich der Anwalt des gehörlosen Mädchens zu Wort gemeldet – und widerspricht der Darstellung der Polizei nachdrücklich. Außerdem wurde ein Spendenlink zur Deckung der Verfahrenskosten des Mädchens eingerichtet.
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2 Gedanken zu “Doch kein Messerangriff?

  • Ruhrpottpaselacke

    Ein paar Amerkungen rund um die Tat:

    Bereits an Tattag und am Tag darauf, also als schon klar war, dass sie im Rahmen der Ermittlungspartnerschaft in diesem Fall NEUTRAL das Tatgeschehen klären soll, hat die Essener Polizei zwei Presseerklärungen rausgehauen, in denen sie von einem Angriff des Mädchens auf die Polizeibeamten schreibt.

    Siehe hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/6159755 und
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/6160826

    Eine ermittelnde Polizeidirektion hat sich überhaupt nicht zu einer Tat zu äußern, so lange sie nicht ausermittelt hat.
    Mit ihrem unprofessionellen, manipulativen Vorgehen, hat sich die Polizei Essen für neutrale Ermittlungen disqualifiziert.

    Und warum gibt es in NRW keine automatische Aktivierung der Bodycam, wenn ein Taser oder eine Pistole gezogen wird? Dies ist ein Standardfeature und heißt bei Axon, dem Hersteller der Bodycams, „Axon Signal”.

    Außerdem müssen wir über die Pre-Recording-Funktion sprechen. Die aktuellen Axon-BodyCams bieten die Möglichkeit, im Pre-Recording bis zu 120 Sekunden Bild- und Tonmaterial vorzuhalten. Dieses wird in einem flüchtigen Speicher gehalten, wiederkehrend gelöscht und erst bei Aktivierung der Aufnahmefunktion dauerhaft auf einem fest verbauten Speichermedium verschlüsselt gespeichert.

    Dies ist sicher auch aus datenschutzrechtlicher Sicht zu bewerten.
    Im vorliegenden Fall hätte bei eingeschaltetem Pre-Recording eine Aktivierung der Bodycam NACH der Schussabgabe bzw. dem Tasereinsatz höchstwahrscheinlich zur Klärung der auslösenden Situation beitragen können, in dem es die 30 – 120 Sekunden vor dem Schuß, somit also den behaupteten Angriff des Mädchens auf die PolizistInnen, dokumentiert hätte.

    Zu Axon Signal, Pre-Recording und Schussknallerkennung:
    https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/5071-V-18.pdf

  • Ruhrpottpaselacke

    Hat zwar nicht unmittelbar mit der Tat zu tun, darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten:

    Die Polizei Essen ist übrigens die, die mit rechtsextremen Chatgruppen (https://polizei.nrw/ueber-uns/organisation-fuehrung-und-ethik/extremistische-chats-reul-verspricht-aufklaerung) und der unsäglichen, rassistischen Broschüre zu Clankriminalität, die bis heute durch ihre Pressestelle verbreitet wird (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/4717559) negativ auf sich aufmerksam gemacht hat.

    Ach ja, und 2020 hat der damalige Essener Polizeipräsident seine Ehefrau zur Extremismusbeauftragten der Essener Polizei gemacht. Ein typischer Fall von GdP/SPD Klüngel: https://archive.is/0Ac5j

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