Es gibt neue Entwicklungen in der Villa Kunterbunt. Die Bewohner:innen berichten: »Nachdem einem Eilantrag beim Gelsenkirchener Verwaltungsgericht Erfolg hatte, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die bauamtliche Ordnungsverfügung wiederherzustellen. Jetzt sind heute Morgen die Stadtwerke angerückt beim Haus und wollten den Bewohnern, die dort noch immer leben, den Wasser- und Stromzähler ausbauen. Auch existiert ein mündlicher Abbindeauftrag bei den Stadtwerken, diese wollen es auch mit Baumaßnahmen durchsetzen, das Haus von der Grundversorgung zu trennen während noch Leute darin wohnen. Darin sieht die Villa einen eklatanten Angriff auf die Grundrechte und Unversehrtheit der dort lebenden Bewohner und der Mieterin, die ebenfalls von diesen Maßnahmen betroffen ist.
Der Zugang zu den Zählern wurde von Leuten aus dem Haus untersagt und unser Anwalt, Erich Eisel, hat bereits Schritte eingeleitet um das zu verhindern. Trotzdem wollen wir hiermit auf die mafiösen Versuche der Stadt aufmerksam machen, ihre Anordnung notfalls mit Verletzung der Rechte ihrer Bürger und Bürgerinnen durchzusetzen.
Sollte dies geschehen so fassen die Bewohner der Villa das Verhalten der Stadt als Nötigung auf und werden Strafanzeige deswegen stellen.«
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.11.2025 16:17: „Die Stadt sagt auf Radio Bochum – Anfrage, dass sie aufgrund des laufenden Verfahrens aktuell keine Maßnahmen durchführe, weder Räumungen noch Abbindungen vom Versorgungsnetz. Die Stadtwerke haben sich noch nicht gegenüber Radio Bochum geäußert.“
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.11.2025 13:30: „Studie: In Bochum fehlen fast 3.000 Wohnungen“
[1]: https://www.radiobochum.de/artikel/bochum-villa-kunterbunt-soll-vom-versorgungsnetz-genommen-werden-2486793
[2]: https://www.radiobochum.de/artikel/studie-in-bochum-fehlen-fast-3000-wohnungen-2486124
HEUTE (!) unter Tagesordnungspunkt 4.3 im RAT der Stadt Bochum:
Die CDU-Fraktion fragt an:
1. Wie viele Problemimmobilien sind der Stadt derzeit bekannt?
2. Wie viele davon befinden sich in städtischem Eigentum?
3. Wie erfolgt die Ansprache an den Eigentümer „Stadt Bochum“ – verwaltet
durch die Zentralen Dienste – seitens der zuständigen Abteilung des
Liegenschaftsamtes?
4. Welche Mindestvoraussetzungen den Sicherheitsstandard betreffend erfüllt
die Stadt Bochum für ihre vermieteten Immobilien?
5. In welcher Höhe sind Mittel für die Unterhaltung von städtischen Immobilien,
die in der Denkmalliste eingetragen sind, im Haushalt veranschlagt?
https://bochum.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTjh71Zu-UABXkqMv8vy8_lp3kO7XwGjd-KKHiKHE-Nx90v_QaS-9k10GDKQrvLGKA/Anfrage-20252356.pdf