Der Flüchtlingsrat NRW schreibt: »Vor 75 Jahren, am 23.05.1949, wurde das deutsche Grundgesetz (GG) verkündet. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen zweier Weltkriege und des NS-Unrechtsstaats garantiert es grundlegende, unveräußerliche Rechte, darunter den Schutz verfolgter Menschen durch das individuelle Grundrecht auf Asyl. Dieses ist derzeit wieder erheblichen Angriffen bis hin zur Diskussion über seine gänzliche (faktische) Abschaffung ausgesetzt: So fordert etwa die CDU in ihrem neuen Grundsatzprogramm die Auslagerung von Asylverfahren und Schutzgewährung in Drittstaaten außerhalb der EU.
Jegliche Beeinträchtigung des Asylgrundrechts stellt eine Niederlage für unsere Gesellschaft, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie dar. Zu Recht heißt es in der Gründungserklärung des Flüchtlingsrats NRW von 1986: „Das Grundrecht auf Asyl ist unser aller Menschenrecht. Seine Einschränkung bedroht nicht nur die Flüchtlinge, sondern stellt eine Vorstufe zur Einschränkung unserer bürgerlichen Freiheiten dar. Der Umgang mit Flüchtlingen ist einer der Prüfsteine für das Funktionieren der Demokratie.“
Auch andere Grundrechte schutzsuchender Menschen geraten durch massive, von der nordrheinwestfälischen Landesregierung mitgetragene Gesetzesverschärfungen in Gefahr. So laufen jüngste sozialrechtliche Einschränkungen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuwider, nach dem „[d]ie in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde […] migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist (1 BvL 10/10). Verschärfungen im Bereich Abschiebungen und Abschiebungshaft greifen u. a. in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Freiheitsrechte ein.
Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW: „Die menschenrechtlichen Grundrechte gelten für jeden und das zu jeder Zeit. Die Landesregierung darf die, politischen Befindlichkeiten geschuldeten, vorgesehenen Grundrechtseinschränkungen nicht umsetzen, sondern muss die Grundrechte vollumfänglich für Schutzsuchende innerhalb ihrer Verantwortungsbereiche gewährleisten.“ Wir fordern daher:
- Das individuelle Grundrecht auf Asyl muss vollumfänglich erhalten bleiben – die Landesregierung muss sich gegenüber der Bundesebene für faire Asylverfahren und gegen jegliche Einschränkungsversuche einsetzen!
- Zu einem menschenwürdigen, selbstbestimmten Leben gehören auskömmliche, in bar zur Verfügung stehende Sozialleistungen. Die körperliche Unversehrtheit geflüchteter Menschen muss durch ausreichenden Gewaltschutz bei der Unterbringung und angemessene Gesundheitsversorgung garantiert werden!
- Familien dürfen nicht durch Abschiebungen auseinandergerissen werden. Abschiebungshaft als Freiheitsentzug ohne Straftat gehört gänzlich abgeschafft!«