Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage der Initiator:innen des Radentscheides gegen die Nichtzulassung ihres Bürgerbegehrens abgelehnt. Die Stadt Bochum kommentiert dies in einer Pressemeldung: „Da das Thema Radverkehr in Bochum einen hohen Stellenwert hat und sinnvolle Vorschläge nicht den Formfehlern des Bürgerbegehrens zum Opfer fallen sollten, hat der Rat bereits mehrere von den Initiatorinnen und Initiatoren im Bürgerbegehren geforderte Maßnahmen aufgegriffen und beschlossen – viele davon sind auch bereits umgesetzt.“ Dies ist Zynismus pur. Das Bürgerbegehren ist nicht an Formfehlern gescheitert, sondern am politischen Willen von SPD und Grünen, aus der Fahrradhölle Bochum eine Fahrrad taugliche Stadt zu machen. Fakt ist:
1. SPD und Grüne haben in etlichen Verhandlungsrunden mit den Initiator:innen des Radentscheides darüber verhandelt, ob ein Kompromiss möglich ist: Der Rat hätte also einfach einen Beschluss fassen können, der die „im Bürgerbegehren geforderte Maßnahmen“ übernimmt. Angesichts der Willensbekundung von tausenden Bürger haben das andere Kommunen so geregelt. Erst als SPD und Grüne merkten, dass die Radentscheid-Initiative sich nicht mit einem faulen Kompromiss zufrieden gibt, haben sie Gutachter beauftragt, einen Weg zu finden, den Radentscheid zu verhindern.
2. Der Rat der Stadt hat den Radentscheid nicht zugelassen und gleichzeitig einen Beschluss gefasst, der die zentralen Forderungen des Radentscheids nicht aufnahm.
SPD und Grüne haben natürlich gemerkt, welche Empörung ihre Weigerung ausgelöst hat, als sie 17 000 Unterschriften einfach zu missachteten. Der Versuch, jetzt die Verantwortung dafür zu leugnen und zu schreiben, das Bürgerbegehren sei einem Formfehler zum Opfer gefallen und eigentlich wolle man die inhaltlichen Forderungen umsetzen, wird scheitern.
Es gibt genügend Beispiele, bei denen andere Städte respektvoller mit dem Engagement ihrer Bürger:innen umgehen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes sollte dazu führen, dass darüber nachgedacht wird, wie der Prozess eines Bürgerbegehrens in Zukunft sinnvoll laufen muss. Es darf nicht sein, dass die Stadt einen konkreten Kostenplan für die Forderungen eines Bürgerentscheides aufstellt, dann mit einem Riesenaufwand Unterschriften gesammelt werden und anschließend der Rat sagt, die Forderungen seinen unkonkret.
Wenn die Stadt eine Forderung eines Bürgerbegehrens zu unkonkret findet, muss sie vor dem Beginn der Unterschriftensammlung erklären, dass sie keinen Kostenplan dafür erstellen kann, weil die Forderung zu unklar sind.
Schon bevor das Urteil verkündet wurde, hat die Radwende für den heutigen Samstag um 14 Uhr eine Aktion im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitskampagne angekündigt. Sie schaut sich die Dorstener Straße an. Geboten wird dort: Fahrradhölle pur.