Dienstag 14.02.23, 11:22 Uhr
Eilige Bauplanung zur "Schloßstraße" nur im Interesse von Investoren?

„Baurecht auf Abruf“ verhindern


Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Schloßstraße“: »Am 22.02.2023 wird die Bezirksvertretung Südwest zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Schloßstraße“ angehört. Geht es nach der Verwaltung (Verwaltungsvorlage nebst Planunterlagen), soll der Planungsausschuss die Auslegung am 07.03.2023 beschließen. Dieser hat erst am 07.02.2023 die Auslegung der Planunterlagen für das Bauvorhaben „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“ in Wattenscheid beschlossen. Das Erfordernis für beide Planungen wird mit dem vom Rat 2017 beschlossenen „Handlungskonzept Wohnen“ begründet. Danach sollen in Bochum jährlich 800 Wohnungen neu gebaut werden.

Für dieses Konzept läuft zurzeit aber noch der Prozess zur Evaluation und Fortschreibung. Ursprünglich sollte dieser bereits Ende 2022 abgeschlossen sein. Stand heute wird ein aktualisiertes Konzept erst im 4. Quartal 2023 zur Abstimmung in die Gremien gehen. Ob danach immer noch der Neubau von 800 Wohnungen im Jahr verlangt wird oder aber Wohnraumaktivierung im Bestand – wie vom Netzwerk, dem Mieterverein und weiteren 17 Organisationen mit dem gemeinsamen Positionspapier „Für eine sozial und ökologisch zukunftsorientierte Wohnungspolitik in Bochum“ gefordert – Vorrang hat, muss sich erst noch zeigen.

Umso mehr verbietet es sich heute, schon seit Jahren laufende Verfahren schnell noch unter Berufung auf einen überprüfungsbedürftigen Planungsauftrag abzuschließen. Ist nämlich erst mal Baurecht geschaffen, geht auch ein aktualisiertes Handlungskonzept ins Leere. Da kann dann leicht der Eindruck entstehen, im Interesse von Investoren solle „Baurecht auf Abruf“ geschaffen werden. Vonovia und LEG haben nämlich ebenso wie die VBW und der Gemeinnützige Wohnungsverein Bochum bereits angekündigt, wegen steigender Baukosten, hoher Zinsen und unsicherer Förderbedingungen in diesem Jahr keine Neubau-Projekte mehr starten zu wollen. Die Vorhaben sollen aber noch baureif gemacht werden, um startklar zu sein, wenn die Rahmenbedingungen wieder passen. Für das Bauvorhaben am Schlosspark wird in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (S. 17) zudem ein Baubeginn ohnehin erst im Zeitraum 2024 – 2028 angegeben.

Deshalb fordert das Netzwerk für die Dauer der Überprüfung des „Handlungskonzepts Wohnen“ die Aussetzung laufender Bebauungsplanverfahren.

Das Netzwerk erhofft sich in dieser Forderung Unterstützung von der Bezirksvertretung Südwest am 22.02.2023. Bei Vorstellung des ersten städtebaulichen Konzepts zum Bauvorhaben am Schlosspark im März 2020 hatten deren Mitglieder zahlreiche Ergänzungen angeregt. Von Unterbrechungen der Straßenzüge und einer differenzierten Entwicklung der Gebäudehöhe hatten sie sich eine Reduzierung der damals benannten etwa 270 Wohneinheiten um 50 erhofft. Diese Anregungen sind dann im Rat nicht einmal diskutiert worden. Hiermit unzufrieden hat die Bezirksvertretung im Dezember 2022 nochmals ausdrücklich beantragt, die von ihr beschlossenen Anregungen im Verfahren auch zu berücksichtigen. Der nun vorgelegte überarbeitete Plan sieht u.a. eine Aufstockung auf etwa 300 Wohneinheiten vor. Wie die Bezirksvertretung damit umgehen wird, erwartet das Netzwerk mit Spannung.«