Freitag 27.01.23, 12:39 Uhr
Bürgeranregung von Klaus Kuliga zur Dorstener Straße

Verkehrsraum vorschriftsmäßig gestalten


Dorstener Straße Kreuzung Hordeler Straße, ein Symbol der Bochumer Verkehrspolitik: zehn Meter für den Autoverkehr, ein Meter für Fußgänger:innen und null Meter für Radfahrende. Die Stadt plant nun, den Gehweg evtl. um bis zu 0,85 m zu verbreitern .

„Radfahren auf der Dorstener Straße ist nicht sicher. Die Dorstener Straße hat keine durchgehenden Radwege und die vorhandenen Radwege entsprechen nicht den Grundanforderungen“, stellt Klaus Kuliga in einer Bürgeranregung an den Bochumer Rat fest. Er erinnert daran, was seit November 2021 durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwVStVO) verbindlich vorgeschrieben ist:

  1. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel
    ist dabei die Verkehrssicherheit.
  2. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr oder an Straßen mit
    einer Geschwindigkeit von über 50 km/h angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein
    zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich.
  3. Befindet sich rechts von dem Radfahrstreifen ein Parkstreifen, kommt ein Radfahrstreifen in
    der Regel nicht in Betracht, es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum
    ruhenden Verkehr geschaffen.

Alle drei Vorgaben werden an der Dorstener Straße nicht eingehalten. Die „Vision Zero“ (keine
Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) ist vorgeschriebene Grundlage aller
verkehrlichen Maßnahmen. Solange die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nicht gewährleistet ist,
sind alle anderen Ansprüche an den Verkehrsraum zweitrangig, insbesondere die Leistungsfähigkeit
für den MIV und der Anspruch auf Parken am Fahrbahnrand. Es besteht somit unmittelbarer
Handlungsbedarf.
Klaus Kuliga macht konkrete Vorschläge, wie die Dorstener Straße vorschriftsmäßig zu gestalten ist: