Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt zur Rolle der Stabsstelle Klimaschutz am Beispiel der Bebauung Charlottenstraße: »Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 984 – „Charlottenstraße“ soll noch vor der Sommerpause die Gremien der Stadt Bochum durchlaufen. Den Anfang machen am 17.05.2022 die Bezirksvertretung Bochum-Süd und der Planungsausschuss.
Allein die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen umfasst 320 Seiten. Hinzu kommen 61 Seiten Begründung und 35 Seiten Umweltbericht. Wer die Dokumentation der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange überprüfen will, muss sich hierfür außerdem durch insgesamt 153 Seiten quälen. Viel Arbeit für ehrenamtlich tätige Mitglieder kommunaler Gremien!
Dass eine Prüfung der Unterlagen angezeigt erscheint, ist beim Bebauungsplan „Am Ruhrort“ im Januar 2021 deutlich geworden. Dort war die Stabsstelle Klimaschutz nicht einmal in die Auflistung der Stellungnahmen aufgenommen. Deren Empfehlung, ein Klimagutachten einzuholen, musste aus Hunderten von Seiten herausgesucht werden. Das Netzwerk sah damals seine Annahme bestätigt, dass die Verwaltung in Bochum dem Bauen immer und grundsätzlich Vorrang vor dem Klimaschutz einräumt – und das, obwohl der Rat 2019 den Klimanotstand beschlossen hat.
Der in Bochum 2013 eingesetzte Klimamanager Philipp Schuster hat hierzu auf dem Klimaforum von WAZ und VHS im November 2019 erklärt, dass die Stabsstelle bei der Abwägung der betroffenen Rechtsgüter in Bebauungsplanverfahren immer wieder an Grenzen stoße. So habe in ein Programm der Stadt, das die Bebauung ökologisch wertvoller Grüngebiete vorsieht, von ihm nur ein Satz Eingang gefunden. Der frühere Klimamanager ist mittlerweile in das Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten gewechselt.
Im August 2020 trat Sonja Eisenmann mit großen Vorschusslorbeeren ausgestattet seine Nachfolge an. „Mit der Neustrukturierung der Stabsstelle Klimaschutz und der Stellenbesetzung der Klimaschutzbeauftragten können wir den Klimaschutz in Bochum jetzt deutlich stärken und die Kooperationsarbeit mit lokalen Klima-Akteuren intensivieren“, so Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke damals.
Im Bebauungsplan Charlottenstraße ist dies aber nicht erkennbar!
Die Stellungnahmen der Stabsstelle sind zwar aufgelistet und einzelnen Anregungen zur Dach-/ Fassadenbegrünung und zu Anpflanzungen sowie zur Reduzierung von Versiegelung wird gefolgt. Ein Gebot für Photovoltaikanlagen scheitert aber an der vom Investor geplanten Einzelvermarktung. Auch angeregte Wasserflächen zur Kühlung der Umgebung und Sicherungen gegen Überflutungen bei Starkregen werden nicht festgesetzt. Selbst der Anregung, durch eine Optimierung der Positionierung der Baukörper zum Erhalt der wichtigen Kaltluftzirkulation beizutragen und so eine positive Auswirkung auf das noch bestehende Freilandklima zu versuchen, stehen offenbar die Interessen des Investors an einer optimalen Ausnutzung der Fläche entgegen. Und wie bereits „Am Ruhrort“ wird der Empfehlung der Stabsstelle zur Einholung eines Klimagutachtens nicht gefolgt. Stattdessen gibt es Ausführungen im Umweltbericht, die dann den u.a. vom Netzwerk für Bochum geforderten KlimaCheck ersetzen sollen.
Aber auch die vom Stadtbaurat angekündigte Intensivierte Kooperation der Stabsstelle mit lokalen Akteuren ist noch nicht feststellbar. Ein seit Anfang 2021 mehrfach angefragtes Gespräch des Netzwerks mit der neuen Klimamanagerin Sonja Eisenmann ist bisher noch nicht zustande gekommen.«