Dienstag 03.05.22, 09:24 Uhr
Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung fordert für den Regionalplan Ruhr

Rat muss Verbindlichkeit herstellen!


Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki- Mohnhaupt zu der am 05.05.2022 im Rat anstehenden Entscheidung zum Regionalplan Ruhr: »Der Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitet zurzeit als Handlungsrahmen für die kommunale Bauleitplanung einen einheitlichen Regionalplan für die Metropole Ruhr. Nach einer ersten Beteiligung der Kommunen 2018 / 2019 liegt dem Rat nun ein überarbeiteter Entwurf für eine erneute Stellungnahme der Stadt Bochum vor.

Die Vorlage der Verwaltung (siehe Anhang) orientiert sich an der vom Rat beschlossenen Stellungnahme zum ersten Entwurf. U.a. werden vom RVR abgelehnte Anregungen wiederholt, die auf die Zurücknahme von als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ ausgewiesene  Regionalplanreserven gerichtet waren. Betroffen sind die in beiden Entwürfen des Regionalplans zur Bebauung vorgesehenen Standorte „Werner Feld“, „Südlich Schmaler Hellweg“, „Baumhofstraße“, „Auf dem Rücken“, „Karl-Arnold-Straße“ sowie „Grillostraße“.

Da sich der RVR vorbehalten hat, einmal abgelehnte Aspekte nicht erneut zu berücksichtigen, soll die Wiederholung der Anregungen nach der Verwaltungsvorlage zumindest als Signal gegenüber der Öffentlichkeit dienen, von den Entwicklungsoptionen auf diesen Flächen keinen Gebrauch machen zu wollen.

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hält eine bloße Aufrechterhaltung der Anregungen im Regionalplan-Verfahren als Signal an die Öffentlichkeit für ungeeignet und unzureichend.

Wie soll die begünstigte Bürgerschaft hiervon Kenntnis erlangen? Und warum sollte sie nach den Erfahrungen mit den Beschlüssen zum RadEntscheid, zu den Schließungen der Freibäder in Höntrop und Langendreer und zu der unzureichenden Beachtung des ausgerufenen Klimanotstands dem bloßen Aufrechterhalten der Anregungen gerade jetzt Vertrauen entgegenbringen? Ein in der Begründung einer Beschlussvorlage angesprochenes Signal im Regionalplan-Verfahren entfaltet schließlich keinerlei Verbindlichkeit!

Verbindlichkeit stellt der Rat erst her, wenn er den Willen, von der durch den Regionalplan eingeräumten Entwicklungsmöglichkeit der oben genannten Freiflächen keinen Gebrauch zu machen, mit Ratsbeschluss festschreibt.

Das Netzwerk hat deshalb mit einer Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW für die Sitzung am 05.05.2022 (siehe Anhang) angeregt, durch Ratsbeschluss ausdrücklich auf eine Bebauung dieser Flächen zu verzichten. Ein solcher Beschluss könnte der erste Schritt sein, verloren gegangenes Vertrauen in der Bürgerschaft langsam wieder herzustellen.«

Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW des Netzwerks vom 28.04.2022

Verwaltungsvorlage zur Ratssitzung am 05.05.2022