
Die Stadtverwaltung hat ein Konzept für die Funktion und Bewertung der Bochumer Straßen vorgelegt. Sie kündigt ein Beteiligungsverfahren der Bürger:innen an, ohne konkret zu beschreiben, wie das stattfinden soll. Es soll dabei vor allem darum gehen, welche Straßen zum Vorbehaltsstraßennetz gehören sollen und wo Tempo 30 gelten soll. Im Vorbehaltsstraßennetz werden von den Kommunen Vorfahrtsstraßen definiert, die dem Durchgangsverkehr dienen. Die durch Bundesgesetz geregelte Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass hier in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Straßen, auf denen Tempo 30 eingeführt werden soll, werden deshalb in dem jetzt eingeleiteten Verfahren aus dem Vorbehaltsstraßennetz raus genommen. Die Verwaltung hat für diese Planung mehrere Vorlagen veröffentlicht:
- Vorlage über den „Zwischenstand zur Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes und des dazugehörigen Umstufungskonzeptes“
- Karte mit den geplanten Vorbehaltsstraßennetz Änderungen
- Karte mit dem Tempozonen-Plan
- Karte mit den Straßenklassen Änderungen
- Auflistung der Kategorien im Straßennetz
- Auflistung und Bewertung der Bürgeranträge zum Thema Tempo 30