Sonntag 07.11.21, 09:57 Uhr
Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung:

Planungsausschuss muss „Hiltroper Feld“ schützen!


Hiltroper Feld im Oktober 2019

Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt zu dem im Planungsausschuss am 09.11.2021 erneut auf der Tagesordnung stehenden   Bauvorhaben „Dietrich-Benking-Straße Ost“: »Bereits im Oktober 2021 sollte der Planungsausschuss das städtebauliche Konzept eines Investors als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren „Dietrich-Benking-Straße Ost“ beschließen.

Nach dem Konzept würden auf der letzten unverbauten Fläche des „Hiltroper Feldes“ unmittelbar an der Dietrich-Benking-Straße 30 Wohneinheiten in Reihenhäusern sowie ein Mehrfamilienhaus mit 13 Wohneinheiten entstehen. Damit wäre der Frischluft-Korridor des „Hiltroper Feldes“ bis auf eine vorbehaltene 30 m breite grüne Schneise zwischen dem südlich gelegenen „Wohnpark Hiltrop“ und dem Plangebiet dicht.

In der Oktober-Sitzung fiel keine Entscheidung, die SPD sah noch Beratungsbedarf.

Bereits im Vorfeld der Sitzung hatte das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung in Frage gestellt, ob der 30 Meter breite Korridor ausreicht, um das „Hiltroper Feld“ als wichtige Frischluftschneise langfristig für den Norden zu erhalten. Zur Klärung dieser Frage hielt das Netzwerk die Einholung eines Klimaschutzgutachtens für erforderlich.

Zu welchem Ergebnis die Beratungen in der SPD geführt haben, ist bisher nicht bekannt.

Im Juli 2018 hat der Planungsausschuss auf Antrag der rot/grünen Koalition die Fortführung des Bebauungsplanes aber mehrheitlich noch davon abhängig gemacht, dass  eine verbindliche Sicherung (mit Bebauungsplan!) der angrenzenden Freiflächen zwischen Dietrich-Benking-Straße und Castroper Hellweg sowie zwischen Schmalem Hellweg und der Trasse des Lothringen-Radweges erfolgt und zwischen „Wohnpark Hiltrop“ und der neuen Bebauung zur Sicherung der Durchlüftungsfunktion ein ausreichend großes Landschaftsfenster freigehalten wird.

Ob ein 30 m breiter Durchlüftungskorridor ausreicht, ist nicht erwiesen. Und die Sicherung weiterer Bereiche des „Hiltroper Feldes“ durch Aufnahme in den Bebauungsplan ist gerade nicht erfolgt.

Das Netzwerk hat durch eine gemeinsam mit einem Anwohner aus dem angrenzenden „Wohnpark Hiltrop“ zur Sitzung am 09.11.2021 eingereichten Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen angeregt:

Der Ausschuss soll das städtebauliche Konzept des Investors nicht als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren beschließen. Stattdessen soll er die Verwaltung auffordern, ein Gutachten zu den Auswirkungen einer Bebauung auf die Durchlüftungsfunktion des „Hiltroper Feldes“ einzuholen und dieses der Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung vorzustellen.«