Dienstag 22.06.21, 17:34 Uhr

Redebeitrag vom Arbeitskreis kritische Jurist*innen zum geplanten Versammlungsgesetz in NRW


Demonstrationen müssen ohne die Gefahr von Gegenprotest stattfinden können. Versammlungen können nur dann friedlich sein, wenn sie fernab der Orte stattfinden, wogegen sie sich richten. Nur dann kann eine politische Versammlung gewaltfrei bleiben, wenn jede Person sich der permanenten Überwachung und Aufzeichnung durch die Polizei sicher sein kann. DAS ist das Demokratieverständnis unsere Landesregierung; Das Demokratieverständnis von CDU und FDP. Vielleicht ist es ein bisschen zu hoch gegriffen davon zu sprechen, dass grundlegenden Gefahr für die Versammlungsfreiheit zu sprechen.

Doch der Wille hinter diesem Gesetz ist ganz klar der, den politischen Protest und die politische Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft weg von der Straße zu holen und somit den öffentlichen Diskurs zu beschränken.

Das darf nicht passieren(!) und deshalb sind auch wir von den kritischen Jurist*innen hier und heute dabei. Eine offene demokratische Gesellschaft braucht Raum für Protest; Sie lebt davon, dass sich Menschen für Themen einsetzen und diese in die Öffentlichkeit tragen.

  • Deswegen muss ziviler Ungehorsam als Protestform möglich bleiben(!)
  • Es darf nicht zu Situationen kommen, wo Versammlungen wegen zu hoher bürokratischer Anforderungen „lieber doch nicht stattfinden“
  • Und gerade was erfolgreiche Protestformen der letzten Zeit wie die Klimabewegung angeht… Protest beschränken zu wollen, weil sie etwas bewegen (und nichts anderes versucht die Landesregierung hier) kann nicht der richtige Weg sein.

Politik hat die Pflicht inhaltlich auf Themen einzugehen, wenn sie den öffentlichen Diskurs dominieren. Nicht die Protestformen zu beschränken. Solch ein Verständnis von Demokratie können wir nicht hinnehmen und deshalb müssen wir heute laut sein.