„Demokratie lebt von Teilhabe und öffentlicher Meinungsbildung. Versammlungsfreiheit, wie sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Artikel 20 garantiert, ist dafür unverzichtbar. Amnesty International beobachtet jedoch seit Jahren, wie das Recht auf Versammlungsfreiheit auch in Kerneuropa zunehmend eingeschränkt wird.
Das für NRW geplante Versammlungsgesetz folgt leider diesem Trend. So würde etwa die Verpflichtung zur Offenlegung der Namen von Veranstalter:innen und Ordner:innen abschreckend wirken, denn es bestände die berechtigte Sorge, infolgedessen namentlich auf „Feindeslisten“ zu landen. Die sehr weitgehenden Regelungen zu Militanz- und Störungsverbot bieten ein hohes Missbrauchspotential, denn sie ermöglichen es Behörden, willkürlich gegen Versammlungen vorzugehen.
Wir fordern die Landesregierung auf, von unangemessenen Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit abzusehen und die politische Willensbildung bei Versammlungen als demokratisches Gut und nicht als Bedrohung wahrzunehmen.“