Sonntag 20.06.21, 20:51 Uhr

Redebeitrag vom Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung zum geplanten Versammlungsgesetz in NRW


Wir vom Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung haben im April 2020 die erste Versammlung in Bochum unter Corona-Bedingungen durchgeführt, damals mit zugelassenen 30 Teilnehmer*innen. Die heutigen Inzidenzwerte lassen hoffen, dass es schon bald wieder Großdemonstrationen geben wird.

In Nordrhein-Westfalen könnte dies aber auch ohne Covid19 allein wegen des geplanten Versammlungsgesetzes schwierig werden.

Verschärfte Anforderungen bei der Anmeldung können bereits im Vorfeld davon abhalten, Versammlungen zu veranstalten.

Und Kontrollstellen beim Zugang zur Versammlung wirken ebenso abschreckend wie eine Video-Überwachung von großen und deshalb für die Polizei vielleicht unübersichtlichen Versammlungen.

Versammlungsfreiheit umfasst aber auch die Freiheit des Entschlusses, Versammlungen zu veranstalten und an ihnen teilzunehmen.

Und das muss so bleiben – auch in Nordrhein-Westfalen.