Sonntag 20.06.21, 20:44 Uhr

Redebeitrag der VVN-BdA zum geplanten Versammlungsgesetz in NRW


Die VVN-BdA Bochum lehnt das geplante Ver­sammlungsgesetz der von CDU und FDP geführten Landesregierung in der vorliegenden Form ab. Als Teil der größten antifaschistischen Organi­sation der Bundesrepublik Deutschland, 1946 von überlebenden Widerstandskämpfern und Opfern des Naziregimes gegründet, sehen wir in diesem Gesetzesentwurf die Gefahr, in Zukunft nicht mehr gegen die immer stärker werdende Rechts­entwicklung und den Neonazismus demonstrieren zu können. Sollte dieser Entwurf verabschiedet werden, würde bereits ein Aufruf zur gewaltfreien Blockade von Aufmärschen neofaschistischer und rechtspopulistischer Parteien und Gruppierungen unter Strafandrohung von bis zu zwei Jahren gestellt werden. Auch angemeldete Gegen­demonstrationen wären davon betroffen. Gewinner wären nur rechte Parteien und Gruppierungen.

Gegenüber Veranstalter:innen, Versammlungsleiter:innen, Order:innen und Teilnehmenden werden Hürden und eine strafbewehrte Droh­kulisse aufgebaut, die offenbar vor der Anmeldung und Durchführung von öffentlichen Kundgebungen abschrecken oder diese zumindest erschweren soll. Davon wären dann nicht nur antifaschistische Kundgebungen betroffen.

Gerade unsere älteren Mitglieder fühlen sich ange­sichts dieser Bestimmungen bedroht und an ihre eigene Situation oder die Verfolgung ihrer Eltern und Großeltern in der Zeit des Faschismus erinnert. Im Zweifel werden sie es vorziehen einer Demonstration oder Versammlung fernzubleiben.

Aber genau diese Menschen brauchen wir, um die Erinnerung an den Hitler-Faschismus aufrecht zu erhalten und vor dem neuen, seit langem auf­keimenden, neuen Faschismus zu warnen!

Ich erinnere mich an Bilder von Gedenk­veranstaltungen, bei denen Überlebenden des Holocaust in ihrer alten gestreiften Häftlings­kleidung teilnahmen. Oder an Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer:innen das gestreifte Halstuch mit dem roten Winkel – so wie ich heute – tragen. Der rote Winkel ist das Zeichen für politische Gefangene in den Konzentrationslagern.

Gilt diese Häftlingskleidung oder das Halstuch nach dem geplanten Gesetz bereits als Unifor­mierung?

Wir als Vereinigung der Verfolgten des Nazi­regimes – Bund der Antifaschistinnen und Anti­faschisten Bochum rufen daher auf:

Gemeinsam gegen das von CDU und FDP geplante Versammlungsgesetz NRW!

Gemeinsam gegen jegliche Formen von Faschismus, Antisemitismus, Antiziga­nismus, Rassismus und Ausländerfeindlich­keit!