Samstag 15.05.21, 20:23 Uhr
"Ende Gelände" zum geplanten Versammlungsgesetz NRW auf der Klimastreik-Demonstration am 14.05.2021 in Bochum:

Klimaschützen ist kein Verbrechen!


Klimagerechtigkeit. Unsere Bewegung hat ein gemeinsames Ziel und so viele Arten dafür zu kämpfen!
Wir streiken auf der Straße!
Wir beschützen Wälder!
Wir sitzen in der Grube!

Protest ist eine Möglichkeit, die Welt in der wir leben zu gestalten!
Wenn wir zusammenkommen. um zu protestieren, erleben wir, dass wir nicht alleine sind. Weder mit unseren Wünschen noch mit unseren Ängsten. Die Solidarität innerhalb unserer Bewegung gibt uns Kraft und strahlt nach Außen.
Wir ermächtigen uns selbst und unsere Bewegung wächst.

Unsere Aktionen haben in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit bekommen, denkt an die Proteste im Hambi und Danni, die Großdemonstationen von Fridays for Future, die Massenaktionen von Ende Gelände, um nur einige zu nennen. Wir haben es geschafft, viele Menschen zum Nachdenken zu bewegen.

Diese Entwicklung bedroht die Macht und Interessen der schwarz-gelben Landesregierung in NRW. Besonders Innenminister Herbert Reul hat es sich zur Aufgabe gemacht, unsere Bewegung zu zerschlagen.
Dafür wurde nun ein Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz in den Landtag gebracht, das unsere Proteste verstummen lassen soll.

Das Gesetz, das am 30.06. im Landtag verabschiedet werden soll, stellt einen schweren Eingriff in das Versammlungsrecht da. Wir wollen hier heute nur einige Punkte nennen, die sich besonders auf die Bedeutung für die Klimagerechtigkeitsbewegung beziehen.

Proteste von ENDE GELÄNDE sind besonders von dem Gesetz betroffen, da das Versammlungsgesetz die Protestform des zivilen Ungehorsams direkt verbieten soll. Damit soll einem bestimmten Spektrum der Klimagerechtigkeitsbewegung die Demonstrationsfreiheit vollständig genommen werden. Mit allen Mitteln soll so das Eindringen in die Tagebaue verhindert werden, damit RWE weiter Dreck in die Luft pumpen sowie Dörfer und Wälder zerstören kann.

Aber auch andere Protestformen der Klimagerechtigkeitsbewegung sind betroffen! Wenn das VersammlungsVerhinderungsgesetz durchgeht, müssen wir uns auf folgende Sachen einstellen:

Zum Beispiel muss die Person, die die Demo bei der Polizei angemeldet hat, ihren Namen auf die Einladung zur Demo schreiben. Das heißt, jeder und jede, die den Aufruf zur Demo sieht, weiß, wer diese angemeldet hat. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass Demonstrationsanmelder:innen strafrechtlich belangt werden können, wenn Versammlungen nicht so ablaufen, wie in der Anmeldung geplant und mitgeteilt.

Außerdem soll es erschwert werden, anonym zu einer Demo zu gehen und daran teilzunehmen.
Der Gesetzesentwurf erlaubt „Übersichtaufnahmen“ durch die Polizei. Dafür muss die Polizei nicht mal mehr behaupten, dass von der Demo irgend eine Gefahr ausgeht, sondern sie kann jetzt mit Drohnen und Kameras ausgestattet jede Demo filmen, wenn sie aufgrund ihrer Größe zu unübersichtlich ist. Dabei ist nicht festgelegt, ab wie vielen Teilnehmenden diese Unübersichtlichkeit gegeben ist. Wir müssen also davon ausgehen, dass wir zukünftig auf jeder Demo gefilmt werden. Die Polizei darf diese Aufnahmen natürlich auch speichern und auswerten. Vielleicht denken einige jetzt: Ja und? Ich gehe doch nur auf eine Demo, ich habe nichts zu befürchten! Sollen die mich ruhig filmen! So einfach ist es leider nicht.

Der Gesetzesentwurf sieht nämlich auch ein sogenanntes Militanz-Verbot vor, wonach es nach § 18 verboten ist, an einer Demo teilzunehmen, wenn diese „Infolge ihres Erscheinungsbildes

  • durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken,
  • durch ein paramilitärisches Auftreten oder
  • in vergleichbarer Weise Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.“

In der Gesetzesbegründung wird hier unter anderem ganz eindeutig Bezug auf die weißen Maleranzüge genommen, die bei Massenaktionen von Ende Gelände getragen werden. Auch heute tragen einige Demoteilnehmende hier diese weißen Anzüge. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, heißt das also, dass

1. die Versammlungsanmelder:in namentlich bekannt wäre.
2. Diese Demo gefilmt wird, wir
3. Gegen das sogenannte Militanz-Verbot verstoßen und
4. Alle Teilnehmenden, auch die, die sich in den Augen der Polizei „normal“ anziehen und insbesondere die Versammlungsanmelder:in eine Straftat begehen und dafür im schlimmsten Fall für 2(!!) Jahre ins Gefängnis gehen könnten.
Ihr habt richtig gehört: Wenn man Pech hat, zwei Jahre Knast, weil man an einer Demo für klimagerechte Politik teilnimmt, wo Leute Maleranzüge tragen.

Nicht nur die Klimagerechtigkeitsbewegung soll mit diesem Gesetz gespalten und kriminalisiert werden; das Gesetz will viele legitime linke Protestformen verbieten. Die schwarz-gelbe Landesregierung zeigt hier ganz eindeutig: der Feind sind klimagerechte und linke Proteste!

Eins ist klar: Das Versammlungsverhinderungsgesetz ist eine Reaktion auf die wachsende Stärke unserer Bewegung und es betrifft uns alle.
Es ist wichtig, dass wir uns informieren und miteinander sprechen. Lasst uns gemeinsam überlegen, welchen Einfluss das Gesetz auf unseren Protest haben wird. Wie wollen wir damit umgehen?

Die Repression, die auf uns zukommt soll uns ohnmächtig verstummen lassen.
Wir sollen uns klein und wehrlos fühlen gegenüber Macht und Gewalt.

Aber wir lassen uns nicht kleinkriegen und wir werden laut sein!
Wir wissen: Unser Protest ist legitim! Wir kämpfen für eine lebenswerte Zukunft in einer gerechteren Welt!

Jetzt kommt der Teil zum Mitschreiben:
In der kommenden Woche, vom 17.-23. Mai ruft das Bündnis Versammlungsgesetz NRW Stoppen zur dezentralen Aktionswoche in ganz NRW auf! Es wird verschiedene Proteste gegen den Gesetzesentwurf geben, also haltet Augen und Ohren offen!
Am 19. Juni ist dann eine Demo in Bochum geplant! Lasst uns gemeinsam auf die Straße gehen!

Gemeinsam sind wird stark. Wir bleiben solidarisch und wir lassen uns nicht spalten!

Klimaschützen ist kein Verbrechen!