Montag 15.03.21, 11:15 Uhr
ver.di Bezirk Mittleres Ruhrgebiet fordert für Feuerwehrbeamt*innen

COVID-19-Infektion als Dienstunfall anerkennen


Die ver.di Fachgruppe Feuerwehr macht darauf aufmerksam, dass eine COVID-19 Infektion als Dienstunfall anerkannt werden kann, wenn die Infektion im Dienst erfolgte. Sie schreibt: »Aktuell mehren sich die Berichte, in denen Dienstherren in diesen Fällen auf eine sogenannte Allgemeingefahr verweisen und die Anerkennung als Dienstunfall verneinen. Die ver.di Fachgruppe Feuerwehr im Bezirk Mittleres Ruhrgebiet appelliert an die Städte, die Feuerwehrbeamten jetzt nicht allein zu lassen.

Anders als gesetzlich Unfallversicherte, für welche die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Empfehlungen für die Anerkennung einer Infektion mit SARS-Cov-2 als Versicherungsfall erarbeitet hat, sind Feuerwehrbeamte über die Dienstunfallfürsorge ihres Dienstherrn abgesichert. Dabei ist jede Behörde für die Ausgestaltung des Verfahrens der Unfalluntersuchung selbst verantwortlich.

Bekannt wurde, dass Anträge von Feuerwehrbeamten auf Anerkennung der Infektion als Dienstunfall mit der Begründung abgelehnt wurden, es liege eine Pandemielage vor. Diese bedinge eine Allgemeingefahr, da in einem bestimmten Gebiet alle Menschen mehr oder minder gleich bedroht seien. Mit einer Infektion realisiere sich also kein in der konkreten Tätigkeit liegendes Risiko.

Die ver.di Fachgruppe Feuerwehr kritisiert diese Haltung scharf und verweist auf die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die längst von der Annahme einer Allgemeingefahr abgerückt ist. Feuerwehrbeamte, die trotz Corona Lage aufgrund ihrer Funktion (z.B. im Rettungsdienst) Kontakte zu anderen Mensch nicht reduzieren und keinen ausreichenden Abstand zu diesen halten können, dürfen von ihren Dienstherren mit dem Risiko einer Infektion und den daraus resultierenden Folgen nicht allein gelassen werden. Schließlich kann eine COVID-19-Infektion zu (gravierenden) Spätfolgen bis hin zum Tod führen.

Wer sich im Dienst oder auf dem Weg dorthin mit dem Corona Virus infiziert, sollte dies grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt bekommen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Spätfolgen die Dienstfähigkeit einschränken„, sagt der Vorsitzende der ver.di Fachgruppe Feuerwehr im ver.di Bezirk Mittleres Ruhrgebiet, Jörg Obeling.

Hat ein Feuerwehrbeamter also den Verdacht, dass eine vorliegende Infektion während der Ausübung des Dienstes geschehen ist, sollte auf jeden Fall eine Dienstunfallanzeige beim Dienstvor-gesetzten erfolgen.

Auch sollten umfassende Aufzeichnungen der beruflichen und privaten Kontakte erstellt werden, um ggf. rekonstruieren zu können, wann und wo sowie durch wen es zur Infektion kam.

Die Anerkennung als Dienstunfall kann erhebliche Auswirkungen auf die Absicherung der Betroffenen sowie ihrer Angehörigen haben, darauf macht die ver.di Fachgruppe Feuerwehr aufmerksam.

Denn nur bei einem Dienstunfall kommen die Leistungen der Dienstunfallfürsorge zum Tragen. Neben dem Heilverfahren (u. a. notwendige ärztliche Behandlung, die notwendige Versorgung mit Arznei- und anderen Heilmitteln) zählen dazu u. U. beispielsweise ein Unfallausgleich neben den Bezügen, eine einmalige Unfallentschädigung oder ein Unfallruhegehalt. Im Fall des Todes können Angehörige einen Anspruch auf Unfall-Hinterbliebenenversorgung haben.

Feuerwehrbeamte müssen den Verdacht einer beruflich bedingten Erkrankung mit dem Corona Virus bei ihrem Dienstherrn anzeigen. Lehnt dieser die Erkrankung als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit ab müssen Betroffene mit einer kurzen Frist Klage gegen diesen Bescheid vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Die Gewerkschaft ver.di vertritt hierbei ihre Mitglieder vollumfänglich. Eine möglichst gute Dokumentation ist eine Grundlage, um später nach erfolgter Ansteckung mit dem Corona-Virus im Dienst und einer folgenden Erkrankung dies als Arbeits- bzw. Dienstunfall oder als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen.

Eine persönliche Dokumentation von Gefährdungslagen z. B. einer Infektion mit dem Corona-Virus kann eine spätere Anerkennung dieser Krankheit als Arbeits- bzw. Dienstunfall bzw. Berufskrankheit erleichtern.

ver.di-Mitglieder können ein Heft zur persönlichen Dokumentation von besonderen Vorfällen und dem Nachweis von Einsätzen mit Gefährdungen in den örtlichen ver.di Geschäftsstellen in Bochum, Herne, Recklinghausen und Gelsenkirchen beziehen.«