Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt zu den für die Bebauung „Am Ruhrort“ fehlenden Gutachten hinsichtlich der Auswirkungen auf das Klima und hinsichtlich einer Überschwemmungsgefahr: “B-Plan „Am Ruhrort“: Verwaltung verweigert Gutachten – Politik trägt die Verantwortung!
Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hat u.a. freien Zugang zu den von Herrn Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke im Planungsausschuss angesprochenen Gutachten über die Auswirkungen der zusätzlichen Versiegelung und Anhebung des Plangebiets auf das Klima und die Überschwemmungsgefahr vor Ort verlangt.
Der Stadtbaurat hat dem Netzwerk daraufhin mitgeteilt, die Themen Klima, Entwässerung und Überschwemmungsgefahr würden eingehend auf der Basis städtischer Planungsinstrumente (wie der Strategischen Umweltplanung, des Klimaanpassungskonzepts sowie des Regionalen Flächennutzungsplanes und gutachterlicher Aussagen des Entwässerungsplaners) unter Heranziehung einschlägiger Unterlagen aus diesen Planwerken in den Bebauungsplanunterlagen selbst (insbesondere in der Abwägung) behandelt. Nach derzeitigem Stand sei nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich, hierzu Gutachten zu fertigen.
Die im Planungsausschuss vom Stadtbaurat als vorliegend benannten „Gutachten“ existieren also bisher ausschließlich als „verwaltungsinterne Abhandlungen“ zu einer mittlerweile zurückgezogenen Vorlage. „Gutachten“ – verstanden als externe Gutachten von Sachverständigen – sollen zum Klima und zur Überschwemmungsgefahr offenbar nicht mehr ein-geholt werden.
Zumindest die Bedenken der Stabsstelle für Klimaschutz und deren Empfehlung, anhand eines „Klimagutachtens“ vorab die zu erwartenden Auswirkungen auf das Plangebiet zu überprüfen, sind aber weder im Umweltbericht noch in der Abwägung behandelt worden, sie sind nicht einmal bei den Bedenken der Träger öffentlicher Belange aufgelistet. Mit der Weigerung, ein Klimagutachten auch nicht vor Erstellung einer neuen Vorlage einzuholen, werden die Bedenken der Stabsstelle ein weiteres Mal übergangen.
Ein solches Verwaltungshandeln verhindert nicht nur die erst 2020 mit der Neustrukturierung der Stabsstelle Klimaschutz für Bochum groß angekündigte deutliche Stärkung des Klimaschutzes und Intensivierung der Kooperationsarbeit mit lokalen Klima-Akteuren, es trägt auch nicht zu einer Akzeptanz des Bauvorhabens in der Bürgerschaft bei.
Ausweislich der Niederschrift zur Sitzung des Planungsausschusses sollte nämlich die Entwässerung der Grundstücke von direkten Anliegern immer noch ein Thema sein, und es sollten auch Fragen zum Klima betrachtet werden. Der Stadtbaurat hat in der Sitzung noch hervorgehoben, wie wichtig auch die Aspekte der Bürgerschaft seien und dass dem Wunsch aus Anwohnerschaft und Politik, eine vollständige Lösung und eindeutige Verantwortlichkeit in Sachen Niederschlagsentwässerung zu liefern, entsprochen werden sollte.
Das Netzwerk hat die Mitglieder der zu beteiligenden Gremien in einem Brief deshalb nicht nur daran erinnert, dass letztendlich allein sie die Verantwortung für einen Satzungsbeschluss tragen, es hat auch darauf hingewiesen, dass sie schon heute die Verantwortung für die Entscheidung tragen, ob „verwaltungsinterne Abhandlungen“ ohne Behandlung der Bedenken der Stabsstelle für Klimaschutz ausreichen können, die Auswirkungen des Bauvorhabens einzuschätzen, oder ob der Verwaltung aufgegeben werden muss, Gutachten hierzu einzuholen.