Donnerstag 17.09.20, 15:53 Uhr

Tipps für Azubis


Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schreibt: »Darf mich der Chef in Kurzarbeit schicken? Was passiert mit der Übernahme nach der Ausbildung? Und was tun, wenn die Berufsschule zumacht? Die Corona-Pandemie stellt Azubis in Bochum vor viele Fragen. Antworten darauf können Berufsstarter unter www.dr-azubi.de bekommen – und zwar kostenlos. Darauf hat die NGG zum Start des neuen Ausbildungsjahres hingewiesen. „Auch in Betrieben, die unter den Folgen von Corona leiden, sollten sich Nachwuchskräfte nicht um ihre Rechte bringen lassen“, betont Adnan Kandemir von der NGG-Region Ruhrgebiet.
Die Online-Sprechstunde bietet dabei nicht nur Rat in puncto Pandemie. „Auch wer wissen will, welchen Urlaubsanspruch es gibt oder welche Arbeiten in der Ausbildung erlaubt sind, bekommt im Netz kompetente Hilfe“, so Kandemir. Gerade im Gastgewerbe und im Lebensmittelhandwerk berichteten Azubis überdurchschnittlich oft von Problemen. Viele Arbeitgeber nähmen es in diesen Branchen mit den Vorschriften nicht so genau – und ließen Nachwuchskräfte etwa unbezahlte Überstunden machen, so die NGG.
Laut aktuellem Ausbildungsreport des DGB NRW leisteten im vergangenen Jahr gut 37 Prozent der Azubis regelmäßig Überstunden. Im Vorjahr waren es noch 35 Prozent. In Hotels und Gaststätten lag der Anteil sogar bei fast zwei Drittel. Jeder zwölfte Azubi in Nordrhein-Westfalen gab an, keinen Ausbilder im Betrieb zu haben. Kandemir: „Obwohl die Berufsausbildung die Zukunft des Arbeitsmarktes sichert, dauern viele Missstände seit Jahren an. Berufsanfänger sollten das aber nicht hinnehmen, sondern Rat beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft suchen.“
Die Antworten bei „Dr. Azubi“ kommen je nach Branche von Experten der zuständigen Gewerkschaft, die jeden Fall genau prüfen. Die Online-Sprechstunde der DGB-Jugend ist rund um die Uhr erreichbar. Eine Antwort gibt es in der Regel am nächsten Tag.«