Mittwoch 17.06.20, 17:36 Uhr

OB-Kandidaten von SPD & Grünen + CDU = „WIR“


Die Linksfraktion im Rat hat ihre Kommunalaufsichtsbeschwerde zum Zustandekommen der Stadtmarketing-Kampagne „Wo das WIR noch zählt“ in einer Pressemitteilung noch einmal erläutert: »„In den Vorgängen sehen wir eine höchst problematische Aushebelung der kommunalen Demokratie“, sagt der Fraktionsvorsitzende der Bochumer Linken Horst Hohmeier. Die Bezirksregierung Arnsberg wird nun überprüfen, ob Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) und Oberbürgermeister-Kandidat Christian Haardt (CDU) ihre Kompetenzen überschritten haben, als sie Anfang Mai eine Dringlichkeitsentscheidung unterschrieben haben. Mit ihren Unterschriften haben sie unter Umgehung der demokratischen Gremien 1,1 Millionen Euro für eine Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingkampagne freigegeben. Die städtischen Mittel werden unter anderem für eine umfangreiche Plakat-Kampagne mit Oberbürgermeister Thomas Eiskirch genutzt, der in drei Monaten wiedergewählt werden will.OB-Kandidaten von CDU

Das Vorgehen OB-Kandidaten der großen Parteien ist fragwürdig: Erstens sieht die Gemeindeordnung vor, dass Dringlichkeitsentscheidungen vom Hauptausschuss der Stadt getroffen werden, wenn der Rat nicht tagen kann. Nur, wenn die Einberufung auch dieses Ausschusses aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, kann der Oberbürgermeister zusammen mit einem weiteren Ratsmitglied dringliche Entscheidungen ohne Beteiligung der demokratischen Gremien treffen.

Im aktuellen Fall trifft beides nicht zu: Trotz der Corona-Krise haben sowohl der Rat als auch der Haupt- und Finanzausschuss getagt. Am 30. April fand im RuhrCongress Bochum die 52. Ratssitzung statt. Unmittelbar im Anschluss zu dieser Ratssitzung traf sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Ältestenrat. Dort teilte Oberbürgermeister Thomas Eiskirch mit, dass er eine Dringlichkeitsentscheidung plane. Es wäre also ohne Probleme möglich gewesen, den Rat in die Entscheidung einzubeziehen, statt zehn Minuten nach der Ratssitzung lediglich den nichtöffentlichen Ältestenrat zu informieren.

Und selbst, wenn der ausgeklügelte Plan zu der Kampagne tatsächlich erst in den zehn Minuten zwischen Ratssitzung und Ältestenrat entstanden sein sollte (was faktisch ausgeschlossen ist), wäre Oberbürgermeister Eiskirch unserer Auffassung nach verpflichtet gewesen, zur Freigabe der Millionensumme eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einzuberufen. Dies wäre unzweifelhaft kurzfristig möglich gewesen.

Beeinflusst die Stadt Bochum den Kommunalwahlkampf?
Zusätzlich lässt die Linksfraktion prüfen, ob die großflächige Darstellung von Thomas Eiskirch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der anstehenden Oberbürgermeisterwahl eine unzulässige Wahlkampf- und Parteienfinanzierung und damit eine Zweckentfremdung von Steuergeldern beziehungsweise evtl. sogar den Tatbestand der Veruntreuung darstellt.

Auftrag an Werbeagentur ohne Beschluss?
Ernsthafte Fragen wirft darüber hinaus der zeitliche Ablauf auf: Die möglicherweise rechtswidrige Dringlichkeitsentscheidung haben die beiden OB-Kandidaten Eiskirch und Haardt am Donnerstag, den 7. Mai unterschrieben. Die Stadt Bochum stellte jedoch bereits am darauf folgenden Montag die aufwendig gestaltete Werbekampagne inklusive Website vor.

Mit einer Anfrage im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt lässt die Linksfraktion nun klären, wann die Werbeagentur Oktober Kommunikationsdesign GmbH mit der Erstellung der Kampagne beauftragt wurde, und wann sie mit den Arbeiten dazu begonnen hat. Denn es ist aus unserer Sicht ausgeschlossen, dass die Kampagne tatsächlich innerhalb eines Wochenendes aus dem Boden gestampft wurde.

Hätte die Stadt die Arbeiten allerdings bereits vor dem 7. Mai in Auftrag gegeben, wäre dies sogar nicht nur auf Grundlage einer möglicherweise rechtswidrigen Dringlichkeitsentscheidung geschehen, sondern sogar komplett ohne legitimierenden Beschluss. Anfrage im Wortlaut.