Montag 15.06.20, 17:52 Uhr

Kommunalaufsichtsbeschwerde zur „WIR-Kampagne“ 1


Die Linksfraktion hat eine Kommunalaufsichtsbeschwerde zur Vorgehensweise und zum Inhalt der „WIR-Kampagne“ von Bochum Marketing & Stadt Bochum bei der Bezirksregierung eingereicht: »Wir bitten um Überprüfung der o.g. Beschlussvorlage, die Sie in der Anlage finden. Am 30.04.2020 fand im RuhrCongress Bochum die 52. Ratssitzung der Stadt Bochum statt. Anschließend gab es eine Ältestenratssitzung. In dieser Sitzung teilte Oberbürgermeister Thomas Eiskirch mit, dass es zu einer Dringlichkeitsentscheidung zu der zu prüfenden Vorlage geben wird. Wir sind der Meinung, dass die Vorlage aus dem direkt nach der Ratssitzung tagendem Ältestenrat, im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vorgelegt und dort hätte beraten werden müssen. Am 07.05.2020 wurde der Dringlichkeitsbeschluss vom Oberbürgermeister Eiskirch und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Christian Haardt, unterschrieben.

Im Punkt 3 der Vorlage geht es u. a. um die Entwicklung einer Wort-/Bild-Marke, die als Resultat eine „initiierte Plakatkampagne mit Testimonials von Bochumer Prominenten“ hat. Seit Beginn dieser Kampagne wurde in Bochum nur ein Großflächenplakat mit dem Konterfei des Oberbürgermeisters, der auch gleichzeitig OB-Kandidat von SPD und Grünen zur Kommunalwahl am 13. September ist, flächendeckend in Bochum aufgehangen.

Wir bitten Sie um Überprüfung folgender Punkte:
1. Entspricht die Dringlichkeitsentscheidung, die Herr Oberbürgermeister Eiskirch gemeinsam mit dem Ratsmitglied Herrn Haardt am 7. Mai 2020 unterschrieben haben, den Voraussetzungen des § 60 Gemeindeordnung NRW?
2. Wir sehen in der aus dem Kommunalhaushalt bezahlten Plakatkampagne mit der großflächigen Darstellung von Bochums Oberbürgermeister Thomas Eiskirch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der anstehenden Kommunalwahl (Oberbürgermeisterwahl) eine unzulässige Wahlkampf- und Parteienfinanzierung. Wir bitten um Überprüfung, ob diese Plakatkampagne eine Zweckentfremdung von Steuergeldern ist und damit ggf. den Tatbestand der Veruntreuung öffentlicher Gelder erfüllt?«


Ein Gedanke zu “Kommunalaufsichtsbeschwerde zur „WIR-Kampagne“

  • Ralf Feldmann

    Wird der Regierungspräsident die einfache Sache bis zur Kommunalwahl prüfen? Oder wird Bochum mit seiner Stellungnahme auf Zeit spielen? Der Rat sollte den Oberbürgermeister auffordern, seinen Bericht nach Arnsberg mit äußerster Beschleunigung auf den Weg zu bringen. Die Kritikpunkte der Linken haben Gewicht. WIR in Bochum haben einen Anspruch darauf, bei der Kommunalwahl zu wissen, wie die Imagekampagne für den OB und ihr Zustandekommen rechtlich zu beurteilen sind. Dadurch ist nicht zuletzt auch die Wirksamkeit der OB-Wahl gefährdet.
    Will Herr Haardt nach seiner Unterschrift für die Imagekampagne seines Konkurrenten wirklich noch Oberbürgermeister werden?

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