Die vom Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung für die Kundgebung am morgigen Mittwoch, den 22.04. von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz/Glocke (Willy-Brandt-Platz) beantragte Ausnahmegenehmigung liegt nun vor. In einer Mitteilung des Netzwerkes heißt es: »Das nach § 11 Abs. 2 Coronaschutzverordnung NRW für die Erteilung von Ausnahmen von dem allgemeinen Versammlungsverbot zuständige Ordnungsamt der Stadt Bochum hat nach Rücksprache mit dem Polizeipräsidenten Bochum die Ausnahme unter Auflagen erteilt. Nach der Ausnahmeverfügung sind in Corona-Zeiten u.a. folgende Einschränkungen der Versammlung zur Herabsetzung der Ansteckungsgefahr erforderlich:
- Beschränkung auf 30 der Teilnehmer*innen
- erkennbare Abtrennung des Veranstaltungsplatzes vom sonstigen öffentlichen Raum
- Aufnahme der Teilnehmer*innen in eine „Corona-Liste“, wie sie seit Wochen bei Veranstaltungen üblich ist.
Mit diesen Auflagen liegt Bochum sozusagen im Mittelfeld der Auflagen-Kataloge, die in den letzten Wochen bei zugelassenen Versammlungen verhängt worden sind.
Das Netzwerk möchte nochmals darauf hinweisen, dass sich die beteiligten Behörden von Anfang an äußerst kooperativ zeigten. Bereits vor der ersten Entscheidung des BVerfG war den in Bochum für die Sicherung des grundrechtlich geschützten Versammlungsrechts Verantwortlichen offenbar bewusst, dass auch in Corona-Zeiten die Versammlungsfreiheit nicht vollständig aufgehoben ist.
Das Netzwerk hofft, dass sich trotz der Auflagen am 22.04.2020 auch 30 Teilnehmer*innen zur Kundgebung einfinden werden, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass eine Teilnahme über diese Zahl hinaus wegen der nicht zugelassenen Rotation von Teilnehmer*innen leider nicht zugelassen werden kann.
Das Netzwerk bedauert dies, sieht diese Kundgebung aber dennoch als guten ersten Schritt zurück auf die Straße in eine zwangsläufig an Corona-Bedingungen angepasste Versammlungsfreiheit.
Die Kundgebung steht – wie bereits mitgeteilt – unter dem Motto „Keine Planung ohne Bürger*innen“.
Es kann und darf nämlich nicht passieren, dass Politik und Verwaltung mit dem Argument, es müsse „Handlungsfähigkeit demonstriert werden“, Entscheidungen zu massiv umstrittenen Bauprojekten treffen und so über die Köpfe der Bürger*innen hinweg regieren.«
Die Ausnahmeverfügung.
Na ja, heute stehst du in der Corona-Liste, morgen hast du eine Zwangs-App auf deinem Smartphone, weil 1 Mensch aus der Gruppe erkrankt ist, oder mit Erkrankten Kontakt hatte und so dedektiert ist. Natürlich ist die Corona-Liste eine Form der möglichen Kontrolle (!)
Schlimm die Vorstellung, 70% haben die App auf dem Smartphon, wer sie nicht hat ist dann auch klar. Komplettes bewegungsprofiling kommt dabei heraus. Arbeite in der IT, schlimm Corona-App – totale Überwachung, Yep
Kafka würde es freuen.
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Absurdes Theater. Die nächsten Kundgebungen bitte bei HARDECK und im Baumarkt!
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Samstag war eine Seebrücke-Veranstaltung in Wuppertal:
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Die Auflagen: Nicht mehr als 15 Teilnehmende und 50 zusätzliche Schutzmasken für Schaulustige.
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“Die Initiative Seebrücke Wuppertal wertet die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes als wegweisend.”
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@infozentrale
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Bericht des Innenministerium an den Landtag NRW. Seit Inkrafttreten der #Corona Schutz-Verordnung:
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51 Demonstrationen verboten
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44 Anmeldungen zurückgezogen
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7 unter Auflagen durchgeführt
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10 Versammlungen wurden von der Polizei aufgelöst.
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https://twitter.com/infozentrale/status/1252617456994189317
Obwohl die Anzahl der Corona-Toten in D’ schland hoffentlich nie auch nur in die entfernte Nähe der durch Umwelteinflüsse vorzeitig Verschiedene (80.000 p.a., davon die Hälfte durch Feinstaub) gelangt, bin ich schon aus Eigeninteresse (mehrfach risikogruppiert) für grosse Vorsicht. Aber was die da veranstalten ist nichts als experimentielles Einüben von devotem Verhalten.
Die drastischen Corona-Verbote bringen kaum etwas – sagt das RKI!
https://www.heise.de/tp/features/Die-drastischen-Corona-Verbote-bringen-kaum-etwas-4707056.html