Die Soziale Liste unterstützt auch weiterhin die Forderung nach Abschaffung der Sanktionen für Hartz IV-Bezieher und erklärt: »Das BVerfG hat zwar in einem widersprüchlichen Urteil (1 BvL 7/16) die Verfassungswidrigkeit von Teilen der bisherigen Sanktionspraxis festgestellt, gleichzeitig aber grundsätzlich Sanktionen für zulässig erklärt. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bleiben Kürzungen des Bezuges um 30 % möglich. Im Kern hat damit das BVerfG das Existenzminimum auf zeitweise 279 € gesenkt.
Mit dem Festhalten an Sanktionen wird vor allem auch der Personenkreis getroffen, der mit einer verschärften Zumutbarkeit in die Arbeitsaufnahme in schlecht qualifizierte, schlecht bezahlte, ungeschützte Stellen gedrückt werden soll. Als gängiges Beispiel mag hier der Ingenieur gelten, der als Taxifahrer oder Pförtner arbeiten muss. Die Soziale Liste erwartet vom Job Center Bochum, dass Kürzungen von mehr als 30 Prozent oder der komplette Wegfall der Leistungen, die nach dem BVerfG-Urteil mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sofort zurückgenommen werden.«
Mittwoch 06.11.19, 20:49 Uhr
Die Soziale Liste fordert: