Freitag 07.06.19, 13:10 Uhr

Hau-ab-Gesetze heute im Bundestag


Der Flüchtlingsrat NRW erklärt: »Die Große Koalition will heute – im Rahmen eines unwürdigen und völlig inakzeptablen parlamentarischen Schnellverfahrens –ein gewaltiges weiteres „Asylpaket“ durch den Bundestag bringen. Die Auswirkungen dieser Gesetzesvorhaben auf Flüchtlinge sind in ihrer Dramatik kaum zu überschätzen. Umso unverständlicher ist es, dass keine ausführliche Debatte stattfindet. Im Gegenteil, Einwände von Sachverständigen werden einfach ignoriert. In Fortführung der restriktiven Politik seit 2015 werden Flüchtlinge immer weiter ausgrenzt und entrechtet.Aufgrund des von der Bundesregierung propagierten angeblichen „problematischen Missstandes“ beider Durchsetzung der Ausreisepflicht gerät die Wahrung der Rechte von Schutzsuchenden vollkommen aus dem Blick. „Offensichtlich möchte die Bundesregierung mit einer autoritären Politik, bestehend aus symbolpolitischen Schnellschüssen, die rechtsstaatlichen Prinzipien missachten und massive Auswirkungen auf die Situation Schutzsuchender haben, Handlungsfähigkeit simulieren“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW.

„Die zur Abstimmung stehenden Gesetzesänderungen verstoßen gegen Grundgesetz, Völkerrecht und EU-Recht.“So soll Abschiebungshaft unter Missachtung von EU-Recht massiv ausgeweitet werden. Leistungen können erheblich gekürzt oder sogar komplett gestrichen werden, so dass sehenden Auges Menschen in die Mittel-und Obdachlosigkeit getrieben werden. Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, welches das Menschenrecht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz betont und ausdrücklich untersagt, das Existenzminimum migrationspolitisch zu relativieren, wird von der Bundesregierung schlichtweg ignoriert. Der Datenschutz wird für Schutzsuchende erheblich eingeschränkt, wenn zahlreiche Behörden automatisierten und nahezu uneingeschränkten Zugang ins Ausländerzentralregister erhalten. Ein derartiger Umgang mit sensiblen Daten widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch die Schaffung eines neuen Aufenthaltsstatus durch Einführung der „Duldung light“ führt zur fortschreitenden Entrechtung von Menschen. Dauerhafte Lagerunterbringung, gekürzte Leistungen, Arbeitsverbot und keinerlei Möglichkeit der Entwicklung von Lebensperspektiven in Deutschland sind mit einem Leben in Würde nicht vereinbar.Selbst kürzlich auf den Weg gebrachte positive Entwicklungen (wie die Ausbildungsduldung) werden mit den geplanten Gesetzesänderungen konterkariert, wenn durch das Verschließen der Zugänge zum Arbeitsmarkt zukünftig niemand davon profitieren kann. Die Voraussetzungen zum Erhalt der vorgesehenen „Beschäftigungsduldung“ sind zudem auch bei einem vorhandenen Zugang zum Arbeitsmarkt für die wenigsten Schutzsuchenden zu erfüllen. „Der Anschein von Humanität, den die Regelungen zur „Bleibesicherung“ vermitteln sollen, erweist sich als pure Seifenblase“, erklärt Birgit Naujoks.«