Dienstag 15.01.19, 20:36 Uhr

Resturlaub aus 2018 sichern


Beschäftigte sollen sich beim Arbeitgeber über ihren Urlaubsanspruch informieren. Dazu hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufgerufen. Der Grund: Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Jahresurlaub nicht mehr automatisch, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt hat. „Der Chef muss die Mitarbeiter jetzt aktiv dabei unterstützen, den Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht, kann der Urlaub im nächsten Jahr genommen oder ausbezahlt werden“, erklärt Gabriele Henter von der IG BAU Bochum-Dortmund. Viele Beschäftigte in der Region scheuten davor zurück, alle Urlaubstage zu nehmen. „Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verzichtet mancher auf die verdiente Erholung“, so die Gewerkschafterin.
Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfallen überdurchschnittlich viele Urlaubstage in der Reinigungsbranche – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung dort. In Bochum arbeiten laut Arbeitsagentur rund 3.300 Menschen in der Gebäudereinigung. „Beschäftigte, die ihren Urlaub nicht rechtzeitig genommen haben, guckten bisher meistens in die Röhre. Damit ist nun Schluss“, sagt Henter. Nach dem Europa-Urteil stehe der Arbeitgeber jetzt in der Pflicht, beim Urlaub „klare Ansagen“ zu machen. Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Urlaub im Todesfall eines Arbeitnehmers auf dessen Familie vererben lässt. Wer Fragen rund um den eigenen Urlaubsanspruch hat, bekommt Rat bei den Rechtsschutzexperten der Gewerkschaft im IG BAU-Büro Dortmund (Telefon: 02 31 – 12 30 27).