Montag 20.11.17, 19:29 Uhr

Entscheidung in Sachen Sperrklausel


Die Soziale Liste, die bei der Kommunalwahl 2014 nur 0,85 Prozent der Stimmen bzw. einen Sitz im Rat erzielte, aber damit eine agile Oppositionspolitik betreibt, erinnert daran, dass der Verfassungsgerichtshof NRW am morgigen Dienstag, den 21. November in Münster seine Entscheidung in Sachen 2,5 % Sperrklausel bei Kommunalwahlen verkündet. Sie schreibt: »Die Sperrklausel ist seit einer Gesetzesänderung im Juni 2016 die Untergrenze für ein erfolgreiches Abschneiden bei den Kommunalwahlen. Wer weniger als 2,5 Prozent erreicht, wird bei der Sitzverteilung nicht mehr berücksichtigt. Auch die Soziale Liste sieht darin eine Ungleichbehandlung von Parteien, Behinderung von Wählervereinigungen, Verletzung der Chancengleichheit und Verfälschung des Wählerwillens.

Die Begründung der NRW-Landesparteien SPD, CDU und Grüne sowie des Landtages, eine neue Sperrklausel sei notwendig, sonst würden die Städte und Gemeinden „unregierbar“, ist aus Sicht der Sozialen Liste völlig überzogen und unschlüssig. Auch in Bochum hat sich gezeigt, dass die Vielfalt zwar zu mehr Diskussionsbedarf und manchmal auch zu erhöhtem Abstimmungsbedarf geführt hat, dem aber positiv eine höhere Beteiligung verschiedener politischer Kräfte an der konkreten Kommunalpolitik entgegen steht. „Nachtsitzungen“ oder „chaotische Zustände“, wie in der Öffentlichkeit kolportiert, hat es jedenfalls zu keinem Zeitpunkt gegeben. Die Feststellung im Bogumil-Gutachten, dass die Räte in NRW nicht mehr „funktionstüchtig“ sind, hinterfragten auch die Verfassungsrichter in der mündlichen Verhandlung am 24. Oktober 2017 mehrmals.«

Ratsmitglied Günter Gleising: „Es handelt sich bei dem Bogumil-Papier ganz offensichtlich um ein Gefälligkeitsgutachten, das die Auftraggeber zufrieden stellt. Die Frage, warum die Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW unbedingt notwendig sein soll, in den meisten Bundesländern aber gar keine Sperrklausel existiert, bleibt im Gutachten völlig unbeachtet.“ „Daher ist zu hoffen, dass der VGH wie 1999 die Sperrklausel kippt“, so Günter Gleising.