Mittwoch 12.07.17, 13:39 Uhr

Eilsache Zweckentfremdungssatzung


Der Bochumer Mieterverein hat die Verantwortlichen der Stadt darauf aufmerksam gemacht, dass sie nur nur wenig Zeit haben, wenn sie mit einer Zweckentfremdungssatzung gegen Leerstände von Gebäuden in der Stadt vorgehen wollen. In einem Brief an den Ob und die Fraktionen heißt es: »Die neue Landesregierung von NRW hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, § 10 WAG zu streichen. Damit entfällt in naher Zukunft die Satzungsermächtigung der Kommunen. Nur Satzungen, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits in Kraft sind, bleiben fünf Jahre gültig. Es spricht also alles dafür, nunmehr kurzfristig eine Zweckentfremdungssatzung zu beschließen und sich danach Gedanken darüber zu machen, wie restriktiv sie angewendet werden soll.« Der Pressesprecher des Mietervereins Aichard Hoffmann stellt klar: „Denn wer sich jetzt nicht kurzfristig für eine Satzung entscheidet, entscheidet sich dauerhaft dagegen.“ Der Brief des Mietervereins.