Dienstag 16.05.17, 15:52 Uhr

Verwaltungskosten statt Teilhabe?


Die Soziale Liste schreibt: »In der Öffentlichkeit wird nach wie vor über die Wirksamkeit des Bildungs- und Teilhabepakets diskutiert. Es wird von zu viel Bürokratie und hohen Hürden bei der Antragsstellung berichtet. Der Anteil der Kinder bei denen gar nichts aus diesem Paket ankommt ist nach wie vor hoch.  Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung wurde im April 2011 als Teil des „Hartz IV-Kompromisses“ eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr zuvor festgestellt hatte, dass die Regelsätze von Hartz IV – besonders für Kinder und Jugendliche – zu niedrig ausfielen.  Die Soziale Liste kritisiert vor allem auch die hohen Verwaltungskosten des Teilhabepakets. Nach einer Untersuchung im Auftrag von Bildungsstiftungen sollen in NRW die Verwaltungskosten fast 50 % des zur Verfügung stehenden Budgets ausmachen.

Die Soziale Liste fordert eine Vereinfachung und Entbürokratisierung für die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Bochum. Ein gutes Beispiel hierfür bietet die Stadt Münster mit der „MünsterlandKarte“. Wer dort Anspruch auf die Leistungen hat, bekommt die MünsterlandKarte. Mit ihr bezahlen berechtigte Kinder und Jugendliche die Kosten für Tagesausflüge, Mittagessen, Lernförderung oder Vereinsbeiträge direkt vor Ort, ohne Papiergutschein oder Bargeld.

Die Soziale Liste stellt zur 28. Ratssitzung am 18. Mai 2017 folgende Anfrage:

  1. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtsummen, die der Stadt Bochum vom Bund für das Bildungs- und Teilhabepaket in den vergangenen 3 Jahren zur Verfügung standen bzw. stehen?
  2. Wie viel von dem zur Verfügung stehenden Geld ist dafür jährlich für die Anspruchsberechtigten ausgegeben worden?
  3. Wie hoch ist die Anzahl der Kinder, die das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen könnten. Wie hoch ist die Anzahl der Kinder die tatsächlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten?
  4. Wie hoch ist der personelle und finanzielle Aufwand im Bereich Bildungs- und Teilhabepaket?
  5. Wie gliedern sich die Ausgaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach Sachgebieten z. B. Aufwendungen für Teilnahme an Freizeit-, Sportaktivitäten, kulturelle Aktivitäten auf?
  6. Kann die Verwaltung an einem Beispiel z. B. der Teilnahme an der Musikschule deutlich machen, was nach einer Antragstellung nach dem Bildungs- und Teilnahmepakets noch von den Antragsteller*innen an Kosten zu zahlen ist?
  7. Wie hoch wird für die einzelnen Jahre der finanzielle Betrag beziffert, der nicht abgerufen wurde?
  8. Gibt es Überlegungen den hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren und z. B. wie in anderen Städten mit Chip-Karten zu arbeiten? Ist eine Kombination mit dem Bochum-Pass möglich?«