Dienstag 07.03.17, 13:34 Uhr

Die spezifische Schutzbedürftigkeit
von traumatisierten Flüchtlingsfrauen 1


Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum (MFH) und die Frauenberatungsstelle MIRA erklären zur spezifischen Schutzbedürftigkeit von traumatisierten Flüchtlingsfrauen anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2017: »Unter den Flüchtlingen, die seit 2015 in Deutschland Schutz suchen, sind viele Frauen, teilweise mit oder ohne minderjährigen Kindern. Diese Frauen sind vor allgemeinen Kriegsgefahren aber auch vor geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen wie Genitalverstümmelung, Zwangsheiraten, sexualisierter Gewalt oder als Ehrenmorde getarnten Frauenmorden geflüchtet. Diese Frauen sind traumatisiert durch Gewalterfahrungen, die zur Flucht führten, durch Ausbeutung und Gewalt während der Flucht – und teilweise müssen sie sich auch hier in Deutschland wieder mit Gewalterfahrungen in Unterkünften oder mit retraumatisierenden psychischen Belastungen durch langwierige Anerkennungsverfahren auseinandersetzen. Teilweise werden die frauenspezifischen Gefährdungen in den Heimatländern nicht als Fluchtgrund anerkannt. Das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ ist für Frauen noch fragwürdiger, die oft keinerlei eigenständige Existenzgrundlage und –rechte haben in patriarchalisch strukturierten Ländern.
Die unterzeichnenden Bochumer Organisationen MFH Bochum und MIRA, die sich im Rahmen ihrer Arbeit für die Rechte von Flüchtlingen und den besonderen Schutz sowie die therapeutische Versorgung von traumatisierten geflüchteten Frauen einsetzen, fordern vor diesem Hintergrund:

  • Die Anerkennung von frauenspezifischen Fluchtgründen und die rechtliche Einstufung von traumatisierten Frauen als besonders schutzbedürftige Personen
  • Die Erweiterung und Weiterführung von Projekten zur psychosozialen Unterstützung und für gezielte Rehabilitierungsmaßnahmen von traumatisierten Frauen
  • Die Abschaffung der Asylrechtsverschärfungen
  • Keine Abschiebungen von traumatisierten geflüchteten Frauen«

In einer weiterreichende Informationen zu dieser Presseerklärung heißt es:
»Vor dem Hintergrund einer seit 2015 andauernden, von populistischen und rechten Kräften beschworenen „Flüchtlingskrise“, ist der Internationale Frauentag am 8. März ein wichtiger Anlass, die Situation von traumatisierten Frauen genauer zu betrachten. Hunderttausende Frauen haben in den vergangenen Jahren das Risiko auf sich genommen, ihre Heimat zu verlassen. Sie flohen nicht nur vor Krieg und systematischer Gewalt, sondern auch vor patriarchalen Strukturen und sexistischer Unterdrückung und Verfolgung. Die Verfolgung von Frauen in zahlreichen Ländern umfasst Verbrechen wie geschlechtsspezifische Verfolgung, sexualisierte Gewalt, Genitalverstümmelungen, Zwangsheiraten oder auch Frauenmorde (femicidios). Viele Frauen weltweit dürfen weder über ihr eigenes Schicksal entscheiden, noch können sie sich frei bewegen oder äußern. Dennoch finden viele Frauen den Mut, ihr bisheriges Leben aufzugeben und aus ihrem Land zu fliehen, oftmals allein oder mit ihren Kindern, in der Hoffnung, woanders ein menschenwürdiges Leben beginnen zu können. Vor diesem Hintergrund kamen viele dieser Frauen auch nach Deutschland in der Hoffnung, in einer demokratischen Gesellschaft endlich besser leben zu dürfen. Doch sie wurden enttäuscht.
Denn in Deutschland wurden sie erneut in die Schutzlosigkeit gezwungen – sie wurden konfrontiert mit rassistischen Angriffen und Diskursen, mit der stetigen Drohung einer Abschiebung, der dauerhaften Trennung von Angehörigen. Hinzu kommen die Situation in den Massenunterkünften und das Risiko sexualisierter Übergriffe durch MitbewohnerInnen, oder auch durch MitarbeiterInnen von Sicherheitskräften, die für den Schutz der Unterkünfte verantwortlich waren. Viele Monate lang und teilweise bis heute mussten sie in entlegenen Baracken, Containern, Turnhallen, ehemaligen Kasernen unter unwürdigen Bedingungen leben. Sanitäranlagen mussten sie sich mit den Männern in den Unterkünften teilen, es gab keinerlei Privatsphäre. Ihnen wurde vorgeschrieben, was sie essen, mit welchen Produkten sie sich pflegen und welche medizinische Versorgung sie in Anspruch nehmen können. So sehen deutsche Gesetze beispielweise im Rahmen der medizinischen Versorgung keine Empfängnisverhütung vor, auch nicht mit Kondomen. Eine Abtreibung hingegen wird jedoch finanziell getragen. Auch bestimmt der deutsche Gesetzgeber, dass geflüchtete Frauen ein von ihm bestimmtes Hygienepaket nutzen darf, welches bestimmt, dass die Frauen keine Tampons sondern Binden benutzen dürfen. Ansonsten ist die medizinische Versorgung lediglich auf „akute Erkrankungen und Schmerzzustände“ beschränkt, bei anderen Erkrankungen sind sie auf sich selbst angewiesen. Hinzu kamen die diversen Asylrechtsverschärfungen, die das Leben von geflüchteten Frauen weiter einschränkte: die Wohnsitzauflage zwingt sie dazu in dem Ort zu leben wo erstmals ein Asylantrag gestellt wurde, egal wo ihre Familienangehörigen oder Bekannten leben und unabhängig davon wo sie ihr Leben einfacher und besser gestalten könnten. Hinzu kommt der unsichere Aufenthaltsstatus welcher Unsicherheit und Angst vor einer Abschiebung auslöst. All diese Aspekte der unwürdigen Lebensbedingungen, die Einschnitte in die Freiheiten und Rechte eines Menschen sowie die permanente Angst vor einer Abschiebung und einer ungewissen Zukunft machen viele Frauen krank. Sie leiden oftmals unter Depressionen, Angst- und Panikzuständen, Schlafstörungen und Schmerzen am ganzen Körper – hinzu kommt bei vielen Frauen, die vor Krieg und systematischer Gewalt geflohen sind, die Symptomatik traumatisierender Ereignisse hinzu, mit denen sie vom deutschen Staat jedoch in der Regel allein gelassen werden.«


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