Donnerstag 22.12.16, 17:19 Uhr
Es geht ja nur um alleinstehende Flüchtlinge

Die Stadt Bochum teilt eben mal mit, dass sie rechtswidrig handeln will 3


In einer beeindruckenden Dreistigkeit teilt die Stadt  Bochum in einer Presseerklärung mit, dass sie gewillt ist, rechtswidrig zu handeln.  Alleinstehende Flüchtlinge, die in einer Sammelunterkunft leben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  erhalten, sollen ab Januar einen um zehn Prozent – 30 Euro – reduzierten Regelbedarf bekommen. Das hatte die Bundesregierung geplant, der Bundesrat hatte das gestoppt. Die Stadt sagt, sie hätte das in vorauseilendem Gehorsam schon vorbereitet und könne das nicht mehr stoppen. Der Bundesrat hatte am 16. Dezember entschieden. Man stelle sich vor, hier ginge es um die Bezüge der Beschäftigten der Stadt…


3 Gedanken zu “Die Stadt Bochum teilt eben mal mit, dass sie rechtswidrig handeln will

  • Rene

    Weihnacht 2016 in Bochum.

    Würde Jesus Christus heute geboren, dann kämen seine Eltern aus Aleppo. Joseph und Maria kämen in einem Flüchtlingstreck über die Balkanroute. Die Stadt Bochum würde der Familie einen Stall, äh eine Zeltunterkunft, zuweisen. Der heiligen Familie würde die Abschiebung drohen, da sie laut Herodes, des Leiters des Ausländeramts, aus dem terrorverdächtigen Hause Davids und einem friedhofssicheren Herkunftsland stammen. Caspar, Melchior und Balthasar, die drei Weisen aus dem Morgenland würden zur Geburt Jesus nicht von European Homecare auf das Lagergelände gelassen und statt dessen etwas von der Security gefoltert. Die ehemaligen Hirten, die dank der SPD ihr bescheidenes Dasein in den umliegenden Sozialbauwohnungen von ALG II fristen, würden über den Drahtzaun schauen, um zu sehen was für ein helles Licht über dem Lager strahlt. Dort würden sie die Scheinwerferanlage entdecken, die das Lager nachts erhellt, damit man schneller die rassistischen Brände entdeckt, die durch die Motovcocktails der Verteidiger des christlichen Abendlands entstanden sind.
    Zu all dem würde aus der nahegelegenen Kirche ein „Nun freue dich, du Christenheit“ herüber wehen.

  • BirG

    Juchuh! Mit dieser amtlichen Steilvorlage kann ich nun auch meine z.B. Grundbesitzabgaben um 10 % kürzen.
    Ja, Stadt Bochum, ich weiß daß es rechtswidrig ist, aber Gesetze gelten für Bochumer Bürger ja anscheinend nicht mehr und ich hatte außerdem die Hoffnung, daß diese Abgaben reduziert würden und will es nun nicht mehr ändern. Und nein, Stadt Bochum, ich bin da ganz großzügig, sie müssen keinen Widerspruch gegen meine Entscheidung einlegen.

  • Norbert Hermann

    Was die Stadt hier macht ist vorsätzlich rechtswidrig; das kennen wir zur Genüge vom Jobcenter.
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    Es gibt aktuell keine Änderung des AsylbLG und wird es auch für den Januar nicht geben (können).
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    D.h. es muss umgehend zu Monatsbeginn der volle Betrag ausgezahlt werden – dann müssen sie halt wen hinsetzen der das in bar macht.
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    Das steht nicht im AsylbLG, aber das SGB XII (Sozialhilfe) ist in solchen Fragen anzuwenden.
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    Die gesetzliche Regelung:
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    Für die Fälligkeit der Leistungen nach dem AsylbLG gilt, dass sie zur Gewährleistung des Existenzminimums im Voraus – also im laufenden Leistungsbezug am Monatsanfang – zu erbringen sind.
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    Eine spätere Zahlung ließe das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum außer Betracht. Dies hat der Sozialhilfeträger im Rahmen des ihm nach § 17 Abs. 2 SGB XII eingeräumten Ermessens über Art und Maß der Leistungserbringung zu berücksichtigen und die Leistungen im Voraus zu erbringen (Ermessensreduzierung auf Null). Es gilt insoweit der allgemeine, § 41 Abs. 1 SGB II zu entnehmende Grundsatz, dass existenzsichernde Leistungen, sollen sie ihren Zweck erfüllen, im Voraus zu erbringen sind.
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    Das BSG hat darüber hinaus den allgemeinen Grundsatz aufgestellt, dass bei laufenden Geldleistungen im Sozialrecht von einer Fälligkeit zum Monatsbeginn auszugehen ist, soweit nichts Abweichendes geregelt ist (BSG v.
    25.10.1994 – 3/1 RK 51/93).

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