Dienstag 13.12.16, 21:26 Uhr
Refugee Strike zur Verordnung des Landes NRW zur „Wohnsitzauflage

Keine Einschränkung der Freiheit –
keine Umsetzung der Wohnsitzauflage


Refugee Strike Bochum erklärt: »Am 1. Dezember ist die Verordnung der Landesregierung zur im Integrationsgesetz verankerten „Wohnsitzauflage“ in Kraft getreten. Die Verordnung bedeutet zwei Dinge: NRW will weiter rückwirkend Betroffene in andere Bundesländer zurückschieben und bis zum Jahr 2022 Betroffene in NRW zwingen, in einer bestimmten Stadt zu wohnen. Bis jetzt ist NRW das einzige Bundesland, das die „Wohnsitzauflage“ hart durchsetzt. Alle Menschen, die in 2016 eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben und danach von einem anderen Bundesland nach NRW umgezogen sind, sollen laut Landesregierung zurück in das Bundesland, in dem der Asylantrag bearbeitet wurde. Alle, die bis zum 6. August umgezogen konnten und können einen Härtefallantrag dagegen stellen. Die neue Verordnung sagt, dass die Bezirksregierung Arnsberg über diese Anträge entscheidet.
Außerdem will NRW für alle geflüchteten Menschen, die nach dem 6. August eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, einen Wohnort zwangsweise bestimmen. Hierbei sollen Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, minderjährige unverheiratete Kinder sowie Angehörige, die gepflegt werden müssen) eine Rolle spielen. Alle, die bereits in einer Wohnung wohnen und die nicht ein anderes Bundesland zurück müssen, sollen in dieser Stadt bleiben dürfen. Ansonsten sollen „humanitäre Gründe“ und „integrationsrelevante Umstände“ von den Betroffenen gegen den Zwang vorgetragen werden können. Welche das sind, sagt die Landesregierung aber nicht. Auch hier ist Arnsberg zuständig.
Das bedeutet für die jetzt hier lebenden geflüchteten Menschen: Sie dürfen nun nicht mehr nur nicht in ein anderes Bundesland umziehen, sondern müssen auf unbestimmte Zeit zwangsweise in einer bestimmten Stadt in NRW wohnen bleiben. Und vor allem auch Menschen, die in Zukunft in NRW anerkannt werden, trifft diese Verordnung: Sie können sich nicht mehr frei einen Wohnort aussuchen.
Seit August haben Betroffene in mehreren Städten im Ruhrgebiet und in Düsseldorf demonstriert – die Landesregierung aber bleibt hart. Die Geflüchteten haben für die Politik keine Rolle gespielt, als es um ihre Zukunft ging und können nicht selbst entscheiden, wo und wie sie sich integrieren wollen. Wir lehnen diese scharfe Einschränkung der Freiheit von Menschen ab. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf: Heben sie die Verordnung wieder auf und setzen sie die „Wohnsitzauflage“ nicht um. Nehmen sie sich ein Beispiel an anderen Bundesländern, die bereits verstanden haben, dass dieser Zwang gegen und nicht für die Integration von Menschen ist.«