Donnerstag 11.08.16, 16:02 Uhr

Linksfraktion setzt die Streichung von verkaufsoffenen Sonntagen durch 1


Die Linksfraktion im Rat berichtet über einen Erfolg: »Die vom Bochumer Rat gegen die Stimmen der Linksfraktion beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage am 2. Oktober und 11. Dezember sind rechtswidrig. Weitere Sonntagsöffnungen müssen räumlich eingeschränkt werden. Mit einer neuen Beschlussvorlage schließt sich die Stadtverwaltung der Rechtsauffassung der Bochumer Linksfraktion an. Seit Dezember 2015 hatte Die Linke im Rat auf eine rechtliche Klärung gedrängt. „Gut, dass die Stadt endlich geltendes Recht anerkennt“, sagt der Vorsitzende der Linksfraktion Ralf D. Lange. „SPD, Grüne und die CDU müssen nun reflektieren, wieso sie so unkritisch den fadenscheinigen Begründungen für die Sonntagsöffnungen gefolgt sind. Mit ihrem Beschluss haben sie versucht, das Ladenöffnungsgesetz zugunsten von Profitinteressen auszuhebeln.“
Im vergangenen November hatte die rot-grüne Rathauskoalition zusammen mit der CDU insgesamt neun verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Als Anlässe mussten dabei auch Feste herhalten, die offensichtlich extra erfunden worden sind, um verkaufsoffene Sonntage möglich zu machen. Die Linksfraktion hatte das kritisiert, dagegen gestimmt und im Dezember eine Anfrage eingereicht. Mit ihr wollte sie klären lassen, welche der beschlossenen Sonntagsöffnungen illegal sind. Das Bundesverwaltungsgericht und das NRW-Wirtschaftsministerium hatten zuvor klargestellt: Bei verkaufsoffenen Sonntagen muss der Anlass für sich genommen die erwartete Zahl der Ladenbesucher*innen übersteigen. Einen Anlass extra als Rechtfertigung für eine Sonntagsöffnung zu schaffen, reicht dagegen nicht aus.
In der neuen Beschlussvorlage empfiehlt die Veraltung jetzt eine Streichung der Sonntagsöffnungen am 2. Oktober und am 11. Dezember. Um trotz Sonntagsruhe öffnen zu dürfen, hatte die Shopping Center Management GmbH des Ruhr-Parks ein „Parkfest“ angekündigt sowie 25 Verkaufsstände zu einem „Weihnachtsmarkt“ erklärt. Letztere waren in den vergangenen Jahren jedoch nie als Weihnachtsmarkt im Sinne der Gewerbeordnung angemeldet worden. Dazu erklärt die Verwaltung nun: „Da die verkaufsoffenen Läden im Vordergrund für die Besucher und ihrem Interesse das Einkaufszentrum zu besuchen stehen, stellt das Fest (Anlass) nur einen Annex zum verkaufsoffenen Sonntag dar.“
Genauso deutlich wird die Verwaltung bei dem „Grubenlampenfest“, das vom Hannibal-Center für den 2. Oktober geplant worden war: „Der Anlass der Veranstaltung resultiert ausschließlich aus Gründen, die in der Präsentation des Zentrums zum 40. Jubiläum begründet sind. Eine solche Veranstaltung, die untrennbar mit den geöffneten Verkaufsstellen verbunden ist, entspricht nicht den Anforderungen, die Rechtsprechung an die erforderlichen Anlässe stellt.“ Auch in Bochum-Laer (2. Oktober) und in Hofstede (11.12.) sollen die Geschäfte an diesen Tagen nun geschlossen bleiben.
Die Änderung der Verordnung zu den Sonntagsöffnungen wird ab dem 25. August in den Bezirksvertretungen beraten. Am 15. September soll dann der Rat entscheiden. „Ich hoffe, dass die anderen Fraktionen nun endlich damit aufhören, blind die Wunschlisten der Einzelhandelsverbände und Werbegemeinschaften abzunicken“, sagt Ralf-D. Lange. „Gemeinsam mit den Gewerkschaften fordern wir, dass die Stadt Bochum grundsätzlich auf Sonntagsöffnungen verzichtet. Schon jetzt dürfen Läden wochentags im Prinzip rund um die Uhr und samstags bis 22 Uhr geöffnet sein. Da sind zusätzliche Öffnungszeiten am Sonntag wirklich überflüssig. Das wirtschaftliche Interesse der Unternehmen ist nicht wichtiger als das Interesse der Beschäftigten nach einem gemeinsamen freien Tag.“


Ein Gedanke zu “Linksfraktion setzt die Streichung von verkaufsoffenen Sonntagen durch

  • Ralf Feldmann

    Es ist ein fauler Kompromiss. „Linden steckt die Lichter an“ und das „Kuhhirtenfest“ sind ebenfalls Kommerz-„Feste“ mit dem Ziel Kunden zu locken. Wenn man die Rechtsprechung wirklich ernst nähme, dürfte man hier keine Sonntagsöffnungen genehmigen.

    Die Verwaltung tut so, als hätte sich die Rechtsprechung geändert. Das ist falsch. In letzter Zeit hat es lediglich höchst- und obergerichtliche Präzisierungen gegeben für das, was immer schon Recht war, aber zunehmend den Interessen des Handels geopfert wurde. Rechts-
    und Ordnungsamt waren sich nie zu schade, auf Bestellung Genehmigungen vorzuschlagen, die offensichtlich rechtswidrig waren. Ich habe das seinerzeit im Rat in Ruhe dargelegt und bin dafür von SPD bis CDU ausgelacht worden. Als ich die Ökonomisierung des Lebens – die Sonntagsöffnungen sind ein Beispiel dafür – mit der damals ersten Enzyklika des Papstes Franziskus generell kritisierte, wären mir die Christen aus der ersten Reihe der CDU vor Empörung fast aufs Rednerpult gestiegen. In den Reihen der CDU gab es aber auch nicht nur mimisch, sondern ebenso bei der Abstimmung Zustimmung dafür, Sonntagsöffnungen abzulehnen.

    Die Sache war und ist auch in den großen Fraktionen umstritten und es gab nie einheitliche Abstimmungen. Ralf D. Langes pauschale Kritik an SPD,CDU und Grünen ist deshalb etwas überschießend. Ebenso seine Einschätzung, dass die Stadt jetzt geltendes Recht anerkenne. Bisher schlägt sie lediglich vor, die ganz faulen Äpfel aus dem Korb zu nehmen. Ich bin gespannt welches Gesamtprogramm für 2017 eines Tages auf den Tisch kommen wird.

    Einmal übrigens hat der Rat in der vorigen Wahlperiode Sonntagsöffnungen generell abgelehnt.
    Da setzte OB Scholz die Sache einfach erneut auf die Tagesordnung und in der folgenden Sitzung war die Mehrheit auf Linie. So geht`s.

    Was kümmert sie schon Recht und Ruhe der Beschäftigten, wenn die Kassen klingeln?

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