Mittwoch 22.06.16, 18:40 Uhr
Skandalöser Umgang der Stadt mit den Geflüchteten

Willkür oder Unfähigkeit? 1


Die Initiative Refugee Strike Bochum kritisiert das „Behördenchaos in Bochum“ und berichtet: „Heute kam die Stadt zum Industriezelt-Lager an der Alten Wittener Straße und hat willkürlich einige BAMF-Termine an Geflüchtete verteilt, die rein zufällig da waren. Andere Menschen, die seit über einem Jahr verzweifelt auf einen Termin zur Stellung ihres Asylantrags warten, haben keinen Termin bekommen.  Deswegen sind enttäuschte und verärgerte Geflüchtete vor das Rathaus gezogen, um ein faires Verfahren und ein Ende dieser chaotischen Situation zu fordern.
Die Stadt hat versucht diese Situation damit zu erklären, dass sie nicht in der Lage gewesen sei, die Geflüchteten zu erreichen, die bereits am längsten warten. Das ist lächerlich. Es ist die Pflicht der Stadt, ein faires und verlässliches Verfahren zu implementieren. Wir können nicht glauben, dass sie nicht in der Lage sind, ihre Akten in Ordnung zu bringen, um die Leute schnell und regulär einzuladen. Alle von uns haben eine Postadresse in ihren Camps. Wir erhalten Post von der Stadt Bochum mindestens einmal im Monat.  Wir widersprechen diesen Verhältnissen. Die Geflüchteten, die dagegen protestieren, haben Recht. Wir werden das zum Thema in unserem nächsten Gespräch mit der Stadt machen, das am 5. Juli stattfindet. Wir unterstützen die Forderungen mit voller Kraft.“


Ein Gedanke zu “Willkür oder Unfähigkeit?

  • Andreas

    Na ja, es gibt schon wieder mal ein neues Verfahren, das die Erstellung von „Ankunftsnachweis“ und Asylantragstellung optimieren soll ;-(

    Kann mensch z.B. hier nachlesen: http://emscherblog.de/wp-content/uploads/2016/06/Rundverfügung.pdf

    Weiss eigentlich jemand , ob das BAMF in Bochum mitlerweile (nach wieviel Wochen nochmal?)eine Telefonanlage hat?

    Das ganze Thema bietet mitlerweile genügend Stoff für eine abendfüllende Komödie…wobei es ja tatsächlich eher ein Drama für die betroffenen Flüchtlinge ist.

    Noch ein Tipp:
    Flüchtlinge, die mit BÜMA eine eigene Wohnung/WG gefunden haben, sollten sich auf keinen Fall darauf verlassen, dass das genehmigende Sozialamt mit der Ausländerbehörde kommuniziert und die neue Adresse weiter gibt.

    Alle Flüchtlinge müssen sich, was sie häufig nicht wissen, „ganz normal“ beim Einwohnermeldeamt anmelden. Sonst werden sie womöglich beim oben beschriebenen Verfahren „vergessen“.

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