Dienstag 31.05.16, 09:38 Uhr

Milde Strafen für rechte Clique


Das Polit-Cafè Azzoncao berichtet auf indymedia: »Am 30. Mai 2016 standen drei junge Erwachsene eines rassistischen 4er Clique vor dem Bochumer Amtsgericht. Angeklagt waren die Bochumer Julia Krane und Sascha Pitsch, sowie der Duisburger Marvin Krispin. (29 Ls 33 Js 103/15 -212/15) Zusammen mit dem Mitangeklagten Christian Schemm waren sie am 23. Mai 2015 unterwegs zum Festival „Kemnade in Flammen“. Angetrunken und mit HoGeSa-Shirt versehen wurde dem Skinhead Marvin Krispin der Zugang verwehrt. Darauf randalierten er und Schemm. Er beschimpfte den migrantischen Sicherheitsmann als „Scheiß Kanacke“, man solle ihn vergasen und gröhlte mehrmals „Sieg Heil“. Bei der anschließenden Busfahrt in die Stadt beschimpfte die 4er Clique eine 17 jährige schwarze Schülerin als „Affen“, „Nigger“, „Baumwollplückerin“, wünschten sie auf die Plantage zurück, schubsten, bespuckten und schlugen sie und eine ihr zur Hilfe eilenden Freundin.
So stellten sich die zwei Tathergänge laut der Anklageschrift dar. Die Beschuldigten relativierten, bestritten und stellten die Umstände vor Gericht anders dar. Das sie dies so unbeschwert machen konnten, es keine Tataufklärung gab und sie so milde belangt wurden, lag an den Umständen, dass
a) die Anklageschrift schon weich gespült war und der Paragraph auf Volksverhetzung nicht berücksichtigt wurde und
b) keine ZeugInnen oder Geschädigten zur Aussage geladen waren, um die Vorwürfe zu belegen. Denn dann wären zu den genannten Tatvorwürfen noch der Tatumstand der gemeinsamen Körperverletzung zum Tragen gekommen.
So baute die Justiz der Clique goldene Brücken und wollte lediglich ein Eingeständnis der Schuld erwirken – um dann zu niedrigen Geldstrafen zu schreiten. Aber auch dabei zierten sich die Angeklagten Krane und Pitsch, wurden teilweise „pappig“. So meinte Julia Krane sie hätte die schwarze Schülerin nicht als Affen tituliert. Sie sei ja schließlich Tierschützerin und tierische Beleidigungen würde sie nicht benutzen. Außerdem hätte es das Verfahren ja nur gegeben, weil die Geschädigte dunkler Hautfarbe sei. Ansonsten würden solche Streitigkeiten auf Festivals ja nicht ins Gewicht fallen und geahndet werden. Pitsch reagierte auf Fragen aggressiv mit Gegenfragen. Und alle drei Angeklagten mussten ermahnt, belehrt, schließlich mit Strafen bedroht werden, bis sie endlich Tatumstände (begrenzt) zugaben und sich Krane und Pitsch auf Aufforderung emotionslos entschuldigten. Darauf wurde das Verfahren gegen die Bochumer Krankenschwester Julia Krane für 750 Euro und ihren arbeitslosen Lebensgefährten Sascha Pitsch für 100 Sozialstunden eingestellt. Sie konnten gehen.
Gegen Marvin Krispin, der sich u.a. auch an der Bochumer 1. Mai Demonstration der NPD 2016 beteiligt hatte, wurde weiter verhandelt. Er gab alle Beleidigungen zu. Zu dem „Scheiss Kanacken“ stehe er. Auch wäre der Spruch „Deutschland den Deutschen“ ja nicht verboten. Von Einsicht war bei ihm keine Spur. Von einer richterlichen Ahndung dieser wiederholten rassistischen Äußerung auch nicht. Wohl in Kenntnis der Strafparagraphen bestritt Krispin aber, dass er zur Vergasung des Security-Mannes aufgerufen hätte. Gegen den 23jährigen Aushilfs-Sicherheitsmann aus Duisburg-Walsum laufen derzeit noch zwei Verfahren. Eines wegen Leistungserschleichung in Duisburg. Ein weiteres wegen Vermummung auf einer Demonstration der Partei „Die Rechte“ am 28. März 2015 in Dortmund. Das Gericht sanktionierte so nur die Taten von Mai letzten Jahres in Bochum und verurteilte ihn zu 1600 Euro Geldstrafe.
Angesichts der Straftaten haben die Staatsanwälte und der Richter den drei Angeklagten „einen Gefallen getan“. Ob sie der Demokratie und der in ihr verbrieften Grundrechte einen „Gefallen getan“ haben, kann zu Recht bezweifelt werden.«